Siegel Focus Money 2023
Siegel IVD Partner Marktforschung

Häufig gestellte Fragen von Mietern

Als Mieter beschäftigen Sie in der Regel viele Fragen – für die wir Ihnen die Antworten liefern

Wohnungstypen, Nebenkosten, Kautionsarten, Mietvertragsvorschriften – es gibt viele Themen, mit denen sich Mietinteressenten in der heutigen Zeit auseinandersetzen (müssen). Wir wissen aufgrund unserer langjährigen Erfahrung nicht nur, welche Fragen Sie sich stellen, sondern haben auch die Antworten verständlich vorbereitet.

Maisonettewohnung
erstreckt sich innerhalb eines Hauses über zwei oder mehr Etagen

Souterrainwohnung
befindet sich zum Teil oder vollständig unter der Erdoberfläche mit entsprechend weniger Tageslicht

Penthousewohnung
liegt in der obersten Etage eines Gebäudes mit toller Aussicht und ohne Nachbarn

Loft
ist meist in alten Industrie- oder Hafengegenden zu finden, sehr großzügig geschnitten und wegen seines besonderen Charmes vor allem bei Individualisten beliebt

Apartment
bietet eher wenig Platz mit oft nur einem Zimmer sowie Kochnische und Bad und ist überwiegend für Singles geeignet

Einliegerwohnung
ist Teil eines größeren Einfamilienhauses und häufig über einen separaten Eingang zugänglich

Unser Rat für Sie: Richten Sie Ihr Augenmerk während der Wohnungssuche auch auf die Umgebung. Ein Spaziergang in der näheren Umgebung zeigt Ihnen, ob ausreichend Park-, Einkaufs und Erholungsmöglichkeiten vorhanden oder durch nahegelegene Bus- und Bahnstationen erreichbar sind.

Meistens interessieren sich mehrere Interessenten für ein- und dieselbe Wohnung. Indem Sie sich auf die Besichtigung gut vorbereiten, vermeiden Sie es, dass Fragen offen bleiben und Ihr potenzieller Vermieter erhält einen positiven ersten Eindruck. Am Besten reichen Sie folgende Unterlagen ein bzw. bringen sie zur Besichtigung mit:

  • Gültiger Personalausweis, Pass oder Aufenthaltsgenehmigung
  • Nachweis der letzten drei Gehälter
  • freiwillige Mieter-Selbstauskunft
  • Bescheinigung über Ihre Mietschuldenfreiheit
  • Schufa-Bonitätsauskunft

Unser Rat für Sie: Achten Sie beim ersten Treffen mit dem Vermieter unbedingt auch auf ein gepflegtes Erscheinungsbild, Pünktlichkeit, Ehrlichkeit und Freundlichkeit. Verstellen Sie sich jedoch auch nicht, denn Vermieter haben in der Regel viel Erfahrung und eine gute Menschenkenntnis. Wenn Sie höflich aber authentisch sind, hinterlassen Sie einen positiven Eindruck.

Wenn Kleinreparaturen an Ihrer Mietwohnung anfallen, müssen Sie sich bis zu einer Höhe von 100 Euro je Reparatur an den Kosten beteiligen. Aufs Jahr gerechnet dürfen Ihre Kosten aber nicht mehr als acht Prozent der Jahresgrundmiete betragen.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine Mietwohnung beträgt in der Regel drei Monate, d.h. Sie können nach einer Kündigung zum Ende des übernächsten Monats ausziehen, ohne Gründe angeben zu müssen. Jedoch sind in manchen Mietverträgen sogenannte Sperrfristen aufgeführt, mit denen sowohl der Mieter als auch der Vermieter verpflichtet werden, ihr Kündigungsrecht über einen bestimmten Zeitraum nicht auszuüben. Dieser Zeitraum beträgt maximal drei Jahre, elf Monate. Darüber hinaus gibt es auch Mietverträge, die von Anfang an befristet sind und schon beim Einzug vorschreiben, wann der Auszug zu erfolgen hat.

Unser Rat für Sie: Auch, wenn Sie schon mehrere Mietverträge abgeschlossen haben, nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um den neuen Vertrag in Ruhe zu lesen – und zu verstehen. Scheuen Sie nicht davor zurück, bei Unklarheiten nachzufragen, denn nur so vermeiden Sie Missverständnisse und Probleme frühzeitig.

Am 1. Juni 2015 hat der Gesetzgeber beschlossen, dass in der Bundesrepublik Deutschland nun die Person den Makler bezahlen muss, die ihn auch beauftragt, also bestellt hat. In den meisten Fällen muss also der Vermieter unsere Provision zahlen, es sei denn Sie haben ausdrücklich einem Makler den Auftrag erteilt, eine Wohnung für Sie zu finden.

Unser Rat für Sie: Werfen Sie doch zunächst einen Blick in unsere Mietangebote, denn vielleicht ist dort schon Ihre Traumwohnung dabei.

Zum 1. August 2015 hat auch Nürnberg die Mietpreisbremse gezogen, um Ihnen als Mieter mehr Schutz vor überzogenen Preiserhöhungen zu bieten. Schließen Sie einen Mietvertrag neu ab, dürfen Ihre Mietkosten die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch um maximal zehn Prozent übersteigen.

Bei Neubau-Immobilien und Wohnungen, an denen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden, greift die Mietpreisbremse jedoch nicht. Hat schon der Vormieter über zehn Prozent mehr als den gedeckelten Mietpreis gezahlt, darf der Vermieter von Ihnen nach wie vor den Preis des Vormieters verlangen.

Unser Rat für Sie: Die Mietpreisbremse hat die ohnehin schon hohe Nachfrage nach Nürnberger Wohnungen zusätzlich angekurbelt, so dass Sie sich auch in den umliegenden Städten und Gemeinden umsehen sollten. Schauen Sie doch mal in unseren Mietangeboten nach.

Die Nebenkosten und der Preis für die Kaltmiete ergeben zusammen die Mietkosten.

Unser Rat für Sie: Gebühren für GEZ, Internet und Strom etc. sind normalerweise nicht Bestandteil der Miete, so dass Sie bei Ihrer Kalkulation auch auf solche Zusatzkosten achten sollten.

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  (0911) 47 77 60 13
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