Allgemeine Geschäftsbedingungen der IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklerleistungen der IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K., Kaiserstr. 44, 90403 Nürnberg, Inhaber Stefan Sagraloff.
Sie gelten insbesondere für den Nachweis und die Vermittlung von Kauf-, Verkaufs-, Miet-, Pacht-, Erbbaurechts-, Vorkaufsrechts-, Ankaufs-, Options-, Gesellschaftsanteils-, Unternehmens- und sonstigen Verträgen mit Immobilienbezug.
Individuelle Vereinbarungen, objektbezogene Provisionsangaben, Exposés, Verkäuferaufträge, Käuferaufträge, Vermieteraufträge und Provisionsbestätigungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
2. Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder, soweit gesetzlich zulässig, auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen.
Schlüssiges Verhalten liegt insbesondere vor, wenn der Kunde in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens Maklerleistungen von IMMOPARTNER in Anspruch nimmt, Objektinformationen anfordert, eine Besichtigung vereinbart oder durchführt, Verhandlungen aufnimmt oder die nachgewiesene Vertragsgelegenheit weiterverfolgt.
Bei Maklerverträgen über den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus gilt die gesetzlich vorgeschriebene Textform.
Elektronische Vertragsschlüsse mit Verbrauchern erfolgen im gesetzlich zulässigen Rahmen.
3. Vertraulichkeit und Weitergabeverbot
Die von IMMOPARTNER übermittelten Angebote, Exposés, Objektunterlagen, Eigentümerdaten, Interessentendaten und sonstigen Informationen sind vertraulich und ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von IMMOPARTNER in Textform untersagt. Zulässig bleibt die Weitergabe an finanzierende Banken, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder sonstige unmittelbar mit der Prüfung oder Durchführung des konkreten Geschäfts befasste Berater, soweit diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und nicht selbst als Erwerber, Mieter, Pächter oder wirtschaftlich Berechtigte auftreten.
Verstößt der Empfänger gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der Weitergabe ein Hauptvertrag oder ein wirtschaftlich vergleichbares Geschäft zustande, kann IMMOPARTNER Schadensersatz verlangen. Der Schaden kann insbesondere in der entgangenen Provision liegen. Dem Empfänger bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
4. Angebote und Objektangaben
Die Angebote von IMMOPARTNER sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, Zwischenvermietung, Zwischenverpachtung, Preisänderungen und Irrtum bleiben vorbehalten.
Die objektbezogenen Angaben beruhen regelmäßig auf Informationen des Eigentümers, Verkäufers, Vermieters, Verwalters, Bauträgers, Behörden oder sonstiger Dritter. IMMOPARTNER gibt diese Informationen sorgfältig weiter, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität, soweit IMMOPARTNER die Unrichtigkeit nicht bekannt ist oder hätte erkennen müssen.
Dem Kunden obliegt es, die für seine Entscheidung wesentlichen Objektangaben eigenverantwortlich zu prüfen oder prüfen zu lassen.
5. Entstehen des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch von IMMOPARTNER entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung durch IMMOPARTNER ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt. Eine Mitursächlichkeit der Maklerleistung genügt.
Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird oder ein wirtschaftlich gleichwertiges oder wirtschaftlich vergleichbares Geschäft zustande kommt, sofern der wirtschaftliche Erfolg auf der Tätigkeit von IMMOPARTNER beruht.
Dies gilt insbesondere bei Kauf statt Miete, Miete statt Kauf, Erbbaurecht statt Kauf, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt unmittelbarem Objekterwerb, Teilerwerb, Tausch, Vorkaufsrecht, Optionsrecht, Zwangsversteigerung, Ablöse-, Inventar- oder Unternehmensübertragung mit Immobilienbezug.
Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Hauptvertrag mit einer dem Kunden persönlich, rechtlich oder wirtschaftlich nahestehenden Person, einem Familienangehörigen, einer Gesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, einem Treuhänder, Bevollmächtigten oder einem von ihm benannten Dritten zustande kommt.
6. Fälligkeit der Provision
Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags verdient und fällig.
Bei notariell beurkundungspflichtigen Verträgen ist die Provision mit notarieller Beurkundung verdient und fällig. Bei Miet-, Pacht-, Vorkaufs-, Options-, Ablöse-, Inventar-, Unternehmens- oder sonstigen Verträgen ist die Provision mit Abschluss des jeweiligen Vertrags verdient und fällig.
Die Provision ist nach Rechnungserteilung zahlbar.
IMMOPARTNER ist berechtigt, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss ohne Teilnahme von IMMOPARTNER, ist der Kunde verpflichtet, IMMOPARTNER unverzüglich über den Abschluss und die für die Provisionsberechnung maßgeblichen Vertragsinhalte zu informieren.
7. Höhe der Provision
Maßgeblich ist vorrangig die objektbezogene Provisionsvereinbarung, insbesondere im Exposé, Maklervertrag, Verkäuferauftrag, Käuferauftrag, Vermieterauftrag oder in einer Provisionsbestätigung.
Soweit objektbezogen nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Provision bei Kaufverträgen 3,57 % des beurkundeten Kaufpreises einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer für die jeweils provisionspflichtige Partei.
Bei Mehrfamilienhäusern, Anlageobjekten, Gewerbeimmobilien, Grundstücken, Teileigentum, Portfoliotransaktionen und sonstigen nicht den zwingenden gesetzlichen Sonderregeln für Wohnungen und Einfamilienhäuser unterfallenden Geschäften beträgt die Provision ebenfalls 3,57 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer für die jeweils provisionspflichtige Partei, soweit objektbezogen nichts anderes vereinbart ist.
Bemessungsgrundlage ist der beurkundete Kaufpreis beziehungsweise der wirtschaftliche Gesamtwert des Geschäfts. Hierzu können insbesondere übernommene Verbindlichkeiten, Ablösebeträge, Abstandszahlungen, Inventarwerte, übernommene Erschließungs- oder sonstige Kosten sowie sonstige geldwerte Leistungen gehören, soweit sie Bestandteil des vermittelten Geschäfts sind.
8. Wohnungen und Einfamilienhäuser
Bei Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gelten die gesetzlichen Sonderregelungen zur Maklerprovision.
Ist der Käufer Verbraucher und wird IMMOPARTNER für Käufer und Verkäufer provisionspflichtig tätig, wird die Provision von Käufer und Verkäufer nur in gleicher Höhe verlangt.
Wird IMMOPARTNER ausschließlich vom Verkäufer provisionspflichtig beauftragt, fällt für den Käufer keine Käuferprovision an.
Eine abweichende objektbezogene Vereinbarung bleibt möglich, soweit sie gesetzlich zulässig ist.
9. Gewerbemiete, Wohnraumvermietung, Erbbaurecht und Sonderfälle
Bei gewerblichen Miet- oder Pachtverträgen beträgt die Provision, soweit objektbezogen nichts anderes vereinbart ist, 3,57 Monatsmieten einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die monatliche Nettokaltmiete beziehungsweise Nettopacht ohne Betriebs- und Nebenkosten.
Bei der Wohnraumvermietung verlangt IMMOPARTNER nach der gegenwärtigen Geschäftspraxis keine Provision vom Wohnungssuchenden. Die Vergütung wird ausschließlich mit dem Vermieter vereinbart, soweit kein gesetzlicher Provisionsausschluss besteht.
Die Vermieter-Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Modell. Soweit vereinbart, betragen die Vergütungen jeweils einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer:
Komfort-Partnerschaft: 1,98 Monatsmieten
Exklusiv-Partnerschaft: 2,38 Monatsmieten
Premium-Partnerschaft: 2,98 Monatsmieten
Bei Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags beträgt die Provision, soweit objektbezogen nichts anderes vereinbart ist, 3,57 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer aus der Summe der für zehn Jahre vereinbarten Erbbauzinsen.
Bei Bestellung, Übertragung oder Vereinbarung eines Vorkaufsrechts, Ankaufsrechts, Optionsrechts oder vergleichbaren Rechts beträgt die Provision, soweit objektbezogen nichts anderes vereinbart ist, 1,19 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer aus dem im Vertrag angegebenen Wert des Grundbesitzes oder Rechts. Eine höhere Provision, insbesondere 3,57 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, kann objektbezogen vereinbart werden.
Bei Ablösen, Inventarübernahmen, Abstandszahlungen, Unternehmens-, Anteils- oder Asset-Deals mit Immobilienbezug beträgt die Provision, soweit objektbezogen nichts anderes vereinbart ist, 3,57 % einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer aus dem wirtschaftlichen Gesamtwert der Transaktion.
10. Doppeltätigkeit
IMMOPARTNER ist berechtigt, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Bei Doppeltätigkeit ist IMMOPARTNER zur redlichen Behandlung beider Parteien verpflichtet. Zwingende gesetzliche Vorgaben zur Verteilung der Maklerkosten bleiben unberührt.
11. Vorkenntnis
Ist dem Kunden das angebotene Objekt, die Vertragsgelegenheit oder der benannte Vertragspartner bereits bekannt, hat er IMMOPARTNER hierauf unverzüglich in Textform hinzuweisen und die Quelle der Vorkenntnis nachvollziehbar zu benennen.
Eine behauptete Vorkenntnis schließt den Provisionsanspruch nicht aus, wenn IMMOPARTNER eine für den Vertragsschluss mitursächliche Nachweis- oder Vermittlungsleistung erbracht hat.
Unterlässt der Kunde den Hinweis auf eine bestehende Vorkenntnis oder erfolgt dieser verspätet, kann dies bei der Beurteilung der Ursächlichkeit sowie bei etwaigen Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen berücksichtigt werden.
12. Aufwendungsersatz und Reservierungen
Aufwendungsersatz schuldet der Kunde nur, wenn dies ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
Ersatzfähig sind nur konkret entstandene, nachweisbare und auftragsbezogene Aufwendungen, soweit diese nicht bereits durch die vereinbarte Provision abgegolten sind.
Eine erfolgsunabhängige Reservierungsgebühr wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vereinbart. Reservierungen, Exklusivhaltungen oder sonstige Nebenabreden bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
13. Haftung
Die Haftung von IMMOPARTNER für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Gleiches gilt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine weitergehende Haftung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
14. Verbraucher-Widerrufsrecht
Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
Soweit gesetzlich erforderlich, stellt IMMOPARTNER Verbrauchern eine gesonderte Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular zur Verfügung.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht.
Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Nürnberg Erfüllungsort und Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
16. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Unternehmensangaben
IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e.K.
Kaiserstr. 44
90403 Nürnberg
Deutschland
Telefon: (0911) 47 77 60 13
Fax: (0911) 47 77 60 14
E-Mail: team@immopartner.de
Inhaber und Vertretungsberechtigter: Stefan Sagraloff
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg
Handelsregister: HRA 15500
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE236954238
Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO erteilt durch: Stadt Nürnberg, Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg
Zuständige Aufsichtsbehörde nach § 34c GewO: IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Berufskammer: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Verbraucherinformation zur Schlichtungsstelle: Ombudsmann Immobilien im IVD, Wolfgang Ball – Ombudsstelle, Littenstraße 10, 10179 Berlin, E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net
.
