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Wenn sich Miteigentümer einer Immobilie nicht über deren Nutzung oder Verkauf einigen können, kommt es häufig zur Teilungsversteigerung. Doch was genau bedeutet das, wie läuft ein solches Verfahren ab – und gibt es Alternativen, die Zeit, Nerven und Kosten sparen?
In diesem Beitrag erfahren Sie von IMMOPARTNER, wie eine Teilungsversteigerung in Nürnberg abläuft, worauf Sie achten sollten und welche Handlungsmöglichkeiten Sie haben.
Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Sie dient der Auflösung von Miteigentum, meist bei Immobilien, wenn sich mehrere Eigentümer – beispielsweise nach einer Trennung oder innerhalb einer Erbengemeinschaft – nicht einigen können. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung (§§ 180 ff. ZVG).
In der Praxis betrifft die Teilungsversteigerung oft:
Je stärker der Wert einer Immobilie gestiegen ist, desto schwieriger wird oft die Einigung unter den Miteigentümern. Was früher einmal ein gemeinsames Zuhause oder eine überschaubare Kapitalanlage war, ist heute womöglich ein Millionenvermögen. Und genau das führt häufig zu Spannungen – etwa nach einer Trennung oder im Erbfall. Wenn keiner verkaufen will, aber auch keiner die anderen auszahlen kann, endet die Situation nicht selten in einer Teilungsversteigerung.
Jeder Miteigentümer einer Immobilie kann die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht Nürnberg beantragen – unabhängig von der Zustimmung der anderen Beteiligten. Voraussetzung: Der Antragsteller ist als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen.
Wichtig: Auch Ehepartner können eine Teilungsversteigerung gegeneinander beantragen, sofern die Immobilie gemeinsames Eigentum ist. Der Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft) hat darauf keinen direkten Einfluss.
Tipp: Ein freier Verkauf erzielt meist einen höheren Erlös als eine Versteigerung.
Zu beachten ist, dass eine Teilungsversteigerung ebenso Risiken mit sich bringt, wie:
Bei einer Teilungsversteigerung entstehen verschiedene Kosten, die sich in der Regel am Immobilienwert orientieren. Einen Überblick über die typischen Kostenpositionen finden Sie in der folgenden Tabelle.
Kostenart | Höhe (ca.) |
Gerichtskosten | 2.000 – 5.000 € |
Gutachtenhonorar | 1.500 – 4.000 € |
Anwaltskosten (optional) | variabel, je nach Streitfall |
Die Dauer einer Teilungsversteigerung kann je nach Fall 6 bis 18 Monate betragen – planen Sie diesen Zeitraum bei Ihrer Strategie unbedingt mit ein.
Hinweis: Diese Kosten werden vorab vom Antragsteller getragen, können aber anteilig aus dem Versteigerungserlös gedeckt werden.
Informieren Sie sich schnell und einfach über den Wert Ihrer Immobilie.
Die Teilungsversteigerung ist selten die beste Lösung. Alternativen sind:
Lassen Sie uns gemeinsam klären, wie sich eine Teilungsversteigerung vermeiden oder sinnvoll begleiten lässt. Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin – online oder telefonisch unter (0911) 47 77 60 13.
Hinweis: Sind Sie Wohnungseigentümer, haben Sie das Recht dazu, die Protokolle aus den Wohnungseigentümerversammlungen einzusehen.
Ja – das ist sogar häufig der Fall. Sie müssen jedoch das Höchstgebot überbieten und alle Auflagen erfüllen.
Meist zwischen 6 und 18 Monaten – abhängig von Einsprüchen, Gutachten und Gerichtsauslastung.
Ja, in den meisten Fällen. Wir erzielen durch gezielte Vermarktung und Bieterverfahren oft deutlich höhere Preise.
Das Gericht ist zuständig für alle Immobilien in der Stadt Nürnberg. In der Praxis entscheidet das Verfahrensteam innerhalb weniger Wochen über die Zulässigkeit. Versteigerungstermine finden regelmäßig statt – häufig sind Gutachter aus der Region beteiligt.
Den Antrag stellen Sie beim Amtsgericht Nürnberg. Das geht entweder schriftlich per Post, persönlich vor Ort oder online über das BayernPortal.
Ja. Das entsprechende Formular finden Sie online im BayernPortal unter dem Stichwort „Teilungsversteigerung“. Dort können Sie es direkt ausfüllen und elektronisch einreichen. Hier gelangen Sie direkt zum Antrag auf Teilungsversteigerung.
Neben dem Antrag benötigen Sie einen aktuellen (unglaubigten) Grundbuchauszug sowie die ladungsfähigen Adressen aller Miteigentümer. Falls es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, ist auch ein Erbnachweis erforderlich.
Für die Online-Einreichung benötigen Sie eine sogenannte BayernID mit Vertrauensniveau „hoch“. Diese können Sie z. B. über Ihren Personalausweis oder ein ELSTER-Zertifikat beantragen. Informationen zur BayernID können Sie hier entnehmen.
Ja – das ist sogar oft sinnvoll. Solange noch kein Zuschlag erteilt wurde, kann jederzeit ein freier Verkauf erfolgen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Interessenten erreichen und die Versteigerung stoppen können.
Aktuelle Termine veröffentlicht das Amtsgericht Nürnberg über das zentrale ZVG-Portal. Dort finden Sie auch Kurzbeschreibungen der Immobilien: zum ZVG-Portal.
Eine Teilungsversteigerung wirkt auf den ersten Blick wie eine neutrale Lösung – ist in der Realität aber meist die teuerste, emotional belastendste und langwierigste Variante. Eigentümer aus Nürnberg sind gut beraten, frühzeitig Alternativen zu prüfen. Oft lässt sich ein freier Verkauf mit neutraler Begleitung besser und fairer gestalten.
Sie stehen vor einer Trennung, einer Erbschaft oder einem Streit mit Miteigentümern? Dann lassen Sie uns sprechen. Wir bieten Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob ein Verkauf sinnvoll ist – und wie Sie Ihre Position stärken.
Sparen Sie Zeit und reduzieren Sie Risiken: Wir prüfen die Bonität potenzieller Mieter und sorgen für eine schnelle, zuverlässige Vermietung.
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Notarielle Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Grundschuld – Bei einem Immobilienverkauf ist die Beurkundung durch einen Notar rechtlich vorgeschrieben. Doch viele Eigentümer kennen sich mit den komplexen Abläufen, Vertragsmodalitäten und Begrifflichkeiten nicht aus. Die Immobilienexperten von Immopartner Stefan Sagraloff e.K. betreuen ihre Kunden umfassend beim Verkaufsprozess und stehen ihnen im Hinblick auf den Notartermin unterstützend zur Seite.
„Ist ein passender Käufer für eine Immobilie gefunden, dann geht es gemeinsam zu Notar“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Maklerbüros Immopartner aus Nürnberg. „Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Verkaufsprozess und informieren auch zu den Abläufen, Aufgaben und Kosten im Rahmen der notariellen Beurkundung.“
In ihrem Rundum-Service stimmen die Immobilienprofis einen Termin mit allen Beteiligten ab und vereinbaren diesen beim Notar. Sie fordern vom Käufer eine feste Finanzierungsbestätigung einer Bank an, geben den Hinweis zur Prüfung der Gültigkeit von Ausweisedokumenten und übermitteln die wesentlichen Details für den Kaufvertrag an das Notariat. Dazu gehören persönliche Daten der Käufer und Verkäufer, Übergabezeitpunkt, Zahlungsmodalitäten und besondere Absprachen wie beispielsweise mitverkauftes Inventar. Der Notar bereitet dann den Kaufvertrag vor und sendet diesen vorab zur Prüfung zu.
„Wir besprechen gerne im Vorfeld offene Fragen mit unseren Kunden, damit diese bestens auf den Notartermin vorbereitet sind“, so Stefan Sagraloff. „Selbstverständlich können auch bei der Verlesung jederzeit Fragen an den Notar gerichtet werden. Doch unsere Erfahrung zeigt, dass die Hemmschwelle bei diesem offiziellen Termin meist höher ist und die Unklarheiten und Verständnisfragen lieber schon vorher in einer vertrauensvollen Umgebung an uns gerichtet werden. Zur Unterstützung sind wir dann allerdings am Tag der notariellen Beurkundung auch vor Ort.“
Sind sich dann beide Parteien einig, wird der Vertrag unterschrieben. „Zu diesem Zeitpunkt können die bisherigen Eigentümer ruhig schon mal auf ihren Verkaufserfolg anstoßen, denn der Notarvertrag gibt höchste Sicherheit und eine Nichterfüllung ist äußerst selten“, erklärt der erfahrene Immobilienexperte.
Die Arbeit des Notars endet an dieser Stelle allerdings noch längst nicht. Er kümmert sich in den darauffolgenden Wochen darum, dass alles seinen vereinbarten und geregelten Gang geht: Er lässt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch – eine Art Reservierung – eintragen, holt Genehmigungen ein, informiert Behörden über den Verkauf, stößt die Umschreibung des Eigentums an und fordert zur Kaufpreiszahlung auf. Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer. Der Verkäufer muss lediglich mit den Kosten für die Löschung etwaiger Grundschulden im Grundbuch rechnen.
„Da wir großen Wert auf eine umfassende Betreuung legen, stehen wir unseren Kunden auch nach dem Notartermin beispielsweise bei der Objektübergabe mit Rat und Tat zur Seite und haben auch nach dem erfolgreichen Abschluss immer ein offenes Ohr für weiterführende Fragen“, so Stefan Sagraloff abschließend.
UNTERNEHMENSINFORMATION
IMMOPARTNER hat sich seit der Gründung im Jahr 2003 als Immobilienmakler in Nürnberg mit Sitz im Herzen der Altstadt bei seinen Kunden und Geschäftspartnern einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Durch seine kompetente Beratungsleistung und die fundierte Marktkenntnis gehört das Familienunternehmen, das von Geschäftsführer Stefan Sagraloff geleitet wird, zu den führenden Maklern für Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen. Bei der Maklertätigkeit legt das junge und dynamische Unternehmen besonderen Wert auf hohes Sorgfaltsbewusstsein und den regionalen Fokus. Das Leistungsportfolio reicht von der realistischen Marktwertermittlung über die intensive, persönliche Beratung, die professionelle Vermarktungs- und Vertriebsleistung bis hin zur erfolgreichen Objektübergabe.
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