Unsere Social-Media-Kanäle:
Das Vergleichswertverfahren wird zur Bewertung von Immobilien eingesetzt, bei denen es genügend vergleichbare Objekte gibt. Dabei kann es sich zum Beispiel um unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Reihenhäuser handeln. Die Immobilien müssen dazu aber nicht nur äußerlich ähnlich sein, sondern auch vergleichbare Faktoren in Bezug auf Bebaubarkeit, Lage und Ausstattung aufweisen. Während zum Beispiel die Reihenhäuser an der Cuxhavener Straße in Kleinreuth hinter der Veste relativ vergleichbar miteinander sind, ist es in Erlenstegen an der Erlenstegenstraße schwer, Einfamilienhäuser bzw. Villen miteinander zu vergleichen. Grund dafür ist, dass sie individueller gebaut worden sind.
Sind Immobilien vergleichbar, ist das Vergleichswertverfahren nicht nur einfach anzuwenden, sondern es zeichnet sich auch durch seine Genauigkeit aus. Neben dem der Lage, dem Baujahr und der Ausstattung der Immobilie kann auch die Nachfrage nach Immobilien in einem bestimmten Stadtteil genau berücksichtigt werden.
Nachfolgend erklären wir von Immopartner aus Nürnberg Ihnen mehr zum Vergleichswertverfahren, das bei uns am häufigsten zur Bewertung von Immobilien eingesetzt wird.
Für das Vergleichswertverfahren orientieren wir uns unter anderem an der Kaufpreissammlung und den Bodenrichtwerten für die Stadt Nürnberg. Die Kaufpreissammlung wird anhand wesentlicher Daten von Grundstücks-, Haus- und Wohnungsverkäufen aus dem vergangenen Jahr vom Gutachterausschuss geführt. Auch die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss ermittelt und in der Regel alle zwei Jahre aktualisiert. Der Bodenrichtwert wird anhand der Kaufpreise ermittelt. Es handelt sich beim Bodenrichtwert um den durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter eines unbebauten Grundstücks. Dennoch ist der Bodenrichtwert für alle Grundstücksarten relevant, ob unbebaut oder bebaut. Er gilt somit nicht nur für unbebaute Grundstücke, sondern beispielsweise auch für Grundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern oder für Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern. Die Immobilien können dabei sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden.
Die Kaufpreissammlung ist ein wichtiges Instrument zur Analyse des Immobilienmarktes in Nürnberg. Sie umfasst alle Käufe, die im vergangenen Jahr beim Gutachterausschuss der Stadt gemeldet wurden. Damit bietet sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Marktpreise. Die Daten der Kaufpreissammlung ermöglichen es, Trends zu erkennen und die Preisentwicklung in verschiedenen Stadtteilen zu verfolgen. Durch die sorgfältige Erfassung der Kaufpreise können Verkäufer und Käufer informierte Entscheidungen treffen, die auf realen Marktentwicklungen basieren. Die Kaufpreissammlung trägt somit dazu bei, faire Preise zu ermitteln. Dennoch müssen wir bei der Wertermittlung aktuelle Entwicklungen und Besonderheiten beachten. Denn bei der Kaufpreissammlung handelt es sich zwar um eine wertvolle Datenquelle, jedoch auch um eine Analyse mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung. Das bedeutet, dass die Daten erst später verarbeitet werden und sich die aktuellen Marktentwicklungen bereits geändert haben können. Außerdem wird nicht jede Transaktion automatisch in der Kaufpreissammlung erfasst. Nicht aufgeführt werden dort zum Beispiel Transaktionen, die nicht repräsentativ sind. Das kann unter anderem bei Zwangsversteigerungen der Fall sein, bei denen gegebenenfalls nicht der tatsächliche Marktwert der Immobilie widergespiegelt wird.
Der Bodenrichtwert stellt den durchschnittlichen Wert für unbebaute Grundstücke in einem bestimmten Gebiet dar und ist ein entscheidendes Kriterium für die Immobilienbewertung in Nürnberg. Er wird von den Gutachterausschüssen ermittelt und spiegelt die aktuellen Marktverhältnisse wider. Die Ermittlung des Bodenrichtwerts berücksichtigt Faktoren wie Lage, Grundstücksgröße und Erschließungsgrad. Diese Werte sind besonders wichtig für potenzielle Verkäufer und Käufer, da sie einen ersten Anhaltspunkt für die Preisgestaltung bieten. Außerdem helfen Sie dabei, den Wert eines Grundstücks im Kontext des gesamten Marktes zu bewerten.
Auch für Bauherren und Investoren sind die Bodenrichtwerte ein wertvolles Hilfsmittel, um den Marktwert eines Grundstücks einzuschätzen. Durch die kontinuierliche Aktualisierung der Bodenrichtwerte wird sichergestellt, dass diese den Veränderungen des Marktes gerecht werden.
Faktor | Erklärung |
Lage | Die geografische Lage und die Infrastruktur in der Nähe des Objekts beeinflussen stark die Nachfrage und den Marktwert. |
Gebäudeart | Die spezifische Bauart des Objekts bestimmt, welche Käuferschichten angesprochen werden und wie der Markt auf das Objekt reagiert. |
Ausstattung | Die Qualität und Art der verwendeten Materialien können den Preis erheblich beeinflussen und entscheiden oft über die Attraktivität für potenzielle Käufer. |
Größe | Die Gesamtfläche des Grundstücks oder/und des Gebäudes hat direkten Einfluss auf den Verkaufswert und die Nutzungsmöglichkeiten. |
Baulicher Zustand | Der allgemeine Zustand des Gebäudes ist entscheidend, da potenzielle Käufer ggf. Renovierungskosten einkalkulieren müssen. |
Energetischer Zustand | Die Energieeffizienz beeinflusst nicht nur die Endenergiekosten, sondern auch die Kaufentscheidung. Es wird zunehmend Wert auf nachhaltige Immobilien gelegt. |
Das Vergleichswertverfahren ist ein essenzielles Werkzeug für Makler wie uns, um den realistischen Marktwert einer Immobilie zu bestimmen. Es ermöglicht uns, den Preis eines Objekts auf Basis ähnlicher, bereits verkaufter Immobilien in der Umgebung zu ermitteln. Indem wir Faktoren wie die Lage, die Größe und die Ausstattung berücksichtigen, können wir für Verkäufer einen wettbewerbsfähigen Preis festlegen, der potenzielle Käufer anspricht. Das Verfahren fördert somit ein besseres Verständnis für die Marktdynamik und hilft uns, Verkaufsprozesse effizienter zu gestalten.
Tipp: Sind Sie als privater oder gewerblicher Investor auf der Suche nach einem lukrativen Objekt? Wir informieren Sie umfassend: (0911) 47 77 40 13
Beim Vergleichswertverfahren berücksichtigen wir indirekt auch die Nachfrage nach Immobilien in dem spezifischen Gebiet in Nürnberg oder der Region. Ein Haus kann zwar eine ansprechende Optik, eine hochwertige Ausstattung und eine hohe Energieeffizienz besitzen – und damit auch einen hohen Gebäudewert. Dennoch kann die Nachfrage gering sein.
Dafür kann es verschiedene Gründe geben wie zum Beispiel eine Marktübersättigung, die wirtschaftliche Lage oder Baustellen. Zu einer Marktübersättigung kann es kommen, wenn es in der Umgebung ein hohes Angebot an vergleichbaren Immobilien gibt und sich Käufern viele Alternativen bieten. Im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage können steigende Zinsen, die Inflation und damit verbundene Unsicherheiten am Immobilienmarkt dafür sorgen, dass Kaufinteressenten zögerlich sind. Auch Großbaustellen mit Lärm und Staub können dazu führen, dass ein Objekt für einen gewissen Zeitraum nicht so interessant für Käufer ist.
Das Vergleichswertverfahren basiert auf realen Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien in einer Stadt, die kürzlich verkauft wurden. Diese Kaufpreise sind ein Ergebnis von Angebot und Nachfrage zu einem bestimmten Zeitpunkt. Steigt die Nachfrage, erhöhen sich die Preise. Sinkt die Nachfrage, fallen sie. Die Nachfrage ist also in den Vergleichswerten implizit, aber nicht explizit enthalten und beeinflusst den Immobilienwert.
Das Vergleichswertverfahren bildet also die Nachfrage nach Immobilien durch die Berücksichtigung aktueller Marktdaten und Preisanpassungen ab, ohne dass die Nachfrage direkt ermittelt werden muss. Allerdings berücksichtigen wir die Nachfragesituation dennoch. Wird zum Beispiel die Entstehung eines neuen Stadtquartiers – wie es in Nürnberg in Lichtenreuth der Fall war – bekanntgegeben, sind eine höhere Nachfrage nach Objekten in der Umgebung und Preissteigerungen zu erwarten. Solche Entwicklungen werden im Vergleichswertverfahren durch Zu- oder Abschläge bedacht.
Informieren Sie sich schnell und einfach über den Wert Ihres Mehrfamilienhauses.
Um Unterschiede zwischen der zu bewertenden Immobilie und den herangezogenen Vergleichsobjekten zu berücksichtigen, werden Zu- und Abschläge vorgenommen. Sie dienen dazu, individuelle Merkmale der Immobilie auszugleichen, die den Wert erhöhen (Zuschlag) oder mindern (Abschlag) könnten.
Selbst bei vergleichbaren Objekten können schon geringe Unterschiede in der Mikrolage – wie zum Beispiel die Nähe zu Bus- und Bahnhaltestellen, Spielplätzen oder Geschäften – zu Wertunterschieden führen. Abweichungen bei der Grundstücks- oder Wohnfläche sowie Unterschiede bei der Bauqualität, der Materialien oder der Modernität müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Immobilien dürfen zwar Unterschiede aufweisen. Dennoch müssen sie weiterhin miteinander vergleichbar sein. Laut der Immobilienvermittlungsverordnung (ImmoWertV) dürfen die Unterschiede zwischen den Vergleichsobjekten nämlich nicht zu groß sein, insbesondere hinsichtlich der Bodenrichtwerte. In der ImmoWertV heißt es: „Die Bodenrichtwertzonen sind so abzugrenzen, dass lagebedingte Wertunterschiede zwischen den Grundstücken, für die der Bodenrichtwert gelten soll, und dem Bodenrichtwertgrundstück grundsätzlich nicht mehr als 30 Prozent betragen.“
Stellen Sie sich vor, dass wir den Wert für eine von zehn Wohneinheiten in einem Mehrfamilienhaus in einem aufstrebenden Nürnberger Stadtteil berechnen möchten. Dabei handelt es sich um eine 2,5-Zimmer-Wohnung. Das Mehrfamilienhaus wurde 1975 errichtet.
Zunächst werden zehn verkaufte Wohnungen in der Umgebung herangezogen, die in Bezug auf Größe, Lage, Ausstattung und Baujahr vergleichbar sind. In diesem Fall stammen die Vergleichsobjekte aus den Baujahren 1974 bis 1976, was sehr nah am Baujahr der zu bewertenden Wohnung (1975) liegt. Weitere Merkmale wie Anzahl der Zimmer, die exakte Lage im Stadtteil und eine ähnliche Ausstattung werden als Kriterien für die Vergleichbarkeit berücksichtigt.
Aus der Kaufpreissammlung geht hervor, dass diese zehn Wohnungen im Durchschnitt für 300.000 Euro verkauft wurden. Dieser Durchschnittspreis dient als Ausgangspunkt für die Bewertung der Wohnung. Es wird davon ausgegangen, dass der durchschnittliche Preis die allgemeinen Marktbedingungen und die Eigenschaften der Wohnungen im betreffenden Stadtteil widerspiegelt.
Nun werden eventuelle Abweichungen zwischen den Vergleichsobjekten und der zu bewertenden Wohnung bewertet. In diesem Fall gibt es keine signifikanten Unterschiede, da alle Vergleichsobjekte ähnliche Kriterien aufweisen. Sollten jedoch Abweichungen bestehen, können Zu- oder Abschläge vorgenommen werden. Zuschläge können zum Beispiel dann vorgenommen werden, wenn die Wohnung kürzlich ein neues Bad bekommen hat, näher an Geschäften liegt oder etwas größer ist als das Vergleichsobjekt. Müssen hingegen an der Wohnung noch Reparaturen vorgenommen werden, kann es zu erforderlichen Abschlägen kommen.
Auf Grundlage der Berechnungen aus den vorherigen Schritten wird der Wert der zu bewertenden Wohnung festgelegt. In diesem Fall sind die Vergleichsobjekte sehr ähnlich und keine signifikanten Zu- oder Abschläge nötig. Daher ergibt sich ein Marktwert der Wohnung von 300.000 Euro.
Hinweis: Sollten Zu- oder Abschläge vorgenommen worden sein, wird der Wert entsprechend nach oben oder unten angepasst. Der finale Wert stellt die wahrscheinlich erzielbare Verkaufssumme am Markt dar.
Das Vergleichswertverfahren ist für Experten wie uns leicht durchführbar und für Sie leicht nachvollziehbar. Dennoch lassen sich die allermeisten Immobilien nicht 1:1 vergleichen und es sind deshalb leichte Anpassungen nötig. Wir berechnen die Zu- und Abschläge für Sie genau, um einen realistischen Preis für Sie festzulegen. Eine entsprechende Wertermittlung ist aber nicht nur für Eigentümer interessant, die Ihre Immobilie verkaufen möchten, sondern auch für Bauherren oder Investoren. Sie können daraus ableiten, wie lukrativ der Erwerb ist. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zum Thema.
Informieren Sie sich schnell und einfach über den Wert Ihres Mehrfamilienhauses.
Möchten Sie wissen, zu welchem Preis Sie Ihre Wohnung, Ihr Haus oder Ihr Mehrfamilienhaus in Nürnberg, Erlangen und Fürth aktuell verkaufen können?
Unsere Social-Media-Kanäle:
Notarielle Beurkundung, Auflassungsvormerkung und Grundschuld – Bei einem Immobilienverkauf ist die Beurkundung durch einen Notar rechtlich vorgeschrieben. Doch viele Eigentümer kennen sich mit den komplexen Abläufen, Vertragsmodalitäten und Begrifflichkeiten nicht aus. Die Immobilienexperten von Immopartner Stefan Sagraloff e.K. betreuen ihre Kunden umfassend beim Verkaufsprozess und stehen ihnen im Hinblick auf den Notartermin unterstützend zur Seite.
„Ist ein passender Käufer für eine Immobilie gefunden, dann geht es gemeinsam zu Notar“, erklärt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer des Maklerbüros Immopartner aus Nürnberg. „Wir begleiten unsere Kunden durch den gesamten Verkaufsprozess und informieren auch zu den Abläufen, Aufgaben und Kosten im Rahmen der notariellen Beurkundung.“
In ihrem Rundum-Service stimmen die Immobilienprofis einen Termin mit allen Beteiligten ab und vereinbaren diesen beim Notar. Sie fordern vom Käufer eine feste Finanzierungsbestätigung einer Bank an, geben den Hinweis zur Prüfung der Gültigkeit von Ausweisedokumenten und übermitteln die wesentlichen Details für den Kaufvertrag an das Notariat. Dazu gehören persönliche Daten der Käufer und Verkäufer, Übergabezeitpunkt, Zahlungsmodalitäten und besondere Absprachen wie beispielsweise mitverkauftes Inventar. Der Notar bereitet dann den Kaufvertrag vor und sendet diesen vorab zur Prüfung zu.
„Wir besprechen gerne im Vorfeld offene Fragen mit unseren Kunden, damit diese bestens auf den Notartermin vorbereitet sind“, so Stefan Sagraloff. „Selbstverständlich können auch bei der Verlesung jederzeit Fragen an den Notar gerichtet werden. Doch unsere Erfahrung zeigt, dass die Hemmschwelle bei diesem offiziellen Termin meist höher ist und die Unklarheiten und Verständnisfragen lieber schon vorher in einer vertrauensvollen Umgebung an uns gerichtet werden. Zur Unterstützung sind wir dann allerdings am Tag der notariellen Beurkundung auch vor Ort.“
Sind sich dann beide Parteien einig, wird der Vertrag unterschrieben. „Zu diesem Zeitpunkt können die bisherigen Eigentümer ruhig schon mal auf ihren Verkaufserfolg anstoßen, denn der Notarvertrag gibt höchste Sicherheit und eine Nichterfüllung ist äußerst selten“, erklärt der erfahrene Immobilienexperte.
Die Arbeit des Notars endet an dieser Stelle allerdings noch längst nicht. Er kümmert sich in den darauffolgenden Wochen darum, dass alles seinen vereinbarten und geregelten Gang geht: Er lässt die Auflassungsvormerkung im Grundbuch – eine Art Reservierung – eintragen, holt Genehmigungen ein, informiert Behörden über den Verkauf, stößt die Umschreibung des Eigentums an und fordert zur Kaufpreiszahlung auf. Die Notarkosten trägt in der Regel der Käufer. Der Verkäufer muss lediglich mit den Kosten für die Löschung etwaiger Grundschulden im Grundbuch rechnen.
„Da wir großen Wert auf eine umfassende Betreuung legen, stehen wir unseren Kunden auch nach dem Notartermin beispielsweise bei der Objektübergabe mit Rat und Tat zur Seite und haben auch nach dem erfolgreichen Abschluss immer ein offenes Ohr für weiterführende Fragen“, so Stefan Sagraloff abschließend.
UNTERNEHMENSINFORMATION
IMMOPARTNER hat sich seit der Gründung im Jahr 2003 als Immobilienmakler in Nürnberg mit Sitz im Herzen der Altstadt bei seinen Kunden und Geschäftspartnern einen hervorragenden Ruf erarbeitet. Durch seine kompetente Beratungsleistung und die fundierte Marktkenntnis gehört das Familienunternehmen, das von Geschäftsführer Stefan Sagraloff geleitet wird, zu den führenden Maklern für Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Region Nürnberg, Fürth und Erlangen. Bei der Maklertätigkeit legt das junge und dynamische Unternehmen besonderen Wert auf hohes Sorgfaltsbewusstsein und den regionalen Fokus. Das Leistungsportfolio reicht von der realistischen Marktwertermittlung über die intensive, persönliche Beratung, die professionelle Vermarktungs- und Vertriebsleistung bis hin zur erfolgreichen Objektübergabe.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen