Infos zur Grundstücksverpachtung
Inhaltsverzeichnis
Wir liefern Ihnen die wichtigsten Fragen und Antworten
Eine Grundstücksvermietung oder -verpachtung stellt für viele eine Herausforderung dar. Das erfahren wir immer wieder. Denn wenn Vermieter oder Verpächter sich einmal dazu entschieden haben, mit IMMOPARTNER zu vermieten oder zu verpachten, stellen Sie uns vorab natürlich viele Fragen. Wir haben uns diese einmal notiert und liefern Ihnen auch die passenden Antworten.
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Sowohl bei der Verpachtung als auch bei der Vermietung überlassen Sie Ihr Grundstück für einen gewissen, meist auch längeren Zeitraum, jemand anderem. Dennoch unterscheiden sich diese Formen entscheidend voneinander.
Bei der Verpachtung darf der Pächter zum Beispiel Ihr Feld mit Mais bestellen. Im Fachjargon nennt sich das „Möglichkeit zur Fruchterziehung“. Natürlich darf der Pächter dann seinen Mais auch verkaufen und somit Erlöse erzielen. Auch könnte jemand eine Immobilie auf Ihr Grundstück bauen. Aber dazu später mehr.
Bei der Vermietung Ihres Grundstücks hingegen hat der Mieter kein Recht dazu, Obst oder Gemüse anzubauen oder einfach ein Haus auf dieses zu setzen. Denn Sie überlassen ihm Ihr Grundstück lediglich zum Gebrauch.
Man kann übrigens nicht nur Grundstücke verpachten, sondern auch andere Flächen oder Immobilien, die wir Ihnen im Folgenden einmal nennen:
- Äcker
- Kleingärten
- Wald
- Gastronomie-Immobilien
- Fischteiche oder Seen
- etc.
Allerdings sind hierfür natürlich auch entsprechende Verträge erforderlich und Sie müssen spezifische Kriterien beachten. Sind Sie neugierig geworden? Dann beraten wir Sie gerne.
Die Optik spielt eine entscheidende Rolle bei Besichtigungsterminen. Sorgen Sie mit ein bisschen Pflege dafür, dass Sie es gekonnt in Szene setzen. Verfügt Ihr Grundstück über einen Strom- und Wasseranschluss? Umso besser! Teilen Sie die Vorzüge Ihren Interessenten ruhig mit.
Das sollten Sie außerdem wissen
Gerade, wenn Sie Ihr Grundstück verpachten, kommen viele Möglichkeiten auf Sie zu. So könnte ja jemand ein Haus auf Ihrem Grundstück bauen wollen. Für den Pächter ist das erst einmal günstig, bietet sonst aber keine Vorteile. Denn ist die Pacht beendet, geht das Haus auf Sie über. Sie können ihm allerdings ein Vorkaufsrecht einräumen, was in solchen Fällen oft sinnvoll ist.
Möchten Sie sich einmal genauer darüber informieren, was Sie beachten müssen, wenn Ihr Pächter bauen will? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir stehen Ihnen gerne Rede und Antwort.
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Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.