Siegel IVD Partner Marktforschung

Frisch geschieden und trotzdem noch fair zueinander?

Inhaltsverzeichnis

Dann denken Sie doch über die Wohnungsvermietung nach

Haben Sie sich gerade von Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin getrennt und wissen jetzt nicht, was Sie mit der gemeinsamen Wohnung anfangen sollen? Es kann ja sein, dass Sie beide nicht mehr an die gemeinsame Zeiten erinnert werden wollen und deshalb auf der Suche nach neuen Wohnungen sind. Verstehen Sie sich trotzdem noch gut und möchten die Wohnung behalten, um sie zu vermieten?

In diesem Fall sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie auch nach Ihrer Trennung noch gemeinsame Sache machen und sich um die Verwaltung Ihrer Immobilie kümmern müssen. So zählt es zu Ihren Aufgaben, sich um die Instandhaltung zu kümmern und jährlich eine Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter zu erstellen.

Vielleicht wollen Sie die Wohnung aber auch noch eine Weile vermieten, damit Ihre Tochter oder Ihr Sohn später davon profitieren können? Haben Sie keine Zeit, sich so lange um das Mietmangement zu kümmern? Dann übernehmen unsere zuverlässigen Experten das gerne für Sie.

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https://www.immopartner.de/eigentuemer/immobilienwissen-a-z/teilungsversteigerung-nuernberg/Haben Sie sich von Ihrem Partner getrennt, gibt es aber auch noch weitere Optionen, und zwar eine Eigentumsübertragung oder eine Teilungsversteigerung.

Unter einer Eigentumsübertragung versteht man, dass entweder Sie oder Ihr Expartner die Wohnung behält und dem anderen dafür einen Anteil auszahlt.

Die Teilungsversteigerung ist eine Option für ehemalige Paare, die sich nicht einigen können. Zu dieser kann es kommen, wenn beispielsweise einer von Ihnen die Wohnung behalten möchte, der andere aber nicht. Derjenige, der die Wohnung verkaufen will, kann dann auf eine Teilungsversteigerung klagen – und zwar beim Amtsgericht. Allerdings kann es zu einer Teilungsversteigerung nur kommen, wenn Sie und Ihr Partner verheiratet gewesen sind und die Scheidung bereits offiziell vollzogen wurde. 

UNSER TIPP: Informieren Sie sich bei einer Scheidung über einen Zugewinnausgleich. Wer keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft, einem gesetzlich geregelten Güterstand. In dieser Zugewinngemeinschaft wird das jeweilige Vermögen der Ehegatten nicht deren gemeinsames Vermögen. Lässt man sich scheiden und endet die Zugewinngemeinschaft somit, kann man durch einen Antrag beim Familiengericht einfordern, dass der Zugewinn, den der Ehegatte in der Ehe erzielt hat, durch eine Geldsumme ausgeglichen wird.

Um Anwaltskosten zu sparen, sollten Sie jedoch zunächst versuchen, sich mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin gütlich zu einigen.

Was passiert, wenn die Wohnung mit einer Hypothek belastet ist?

Läuft noch ein Kredit für Ihre Wohnung? Dann müssen Sie diesen auch weiterhin zurückzahlen. Selbst dann, wenn Ihr Expartner nicht mehr zahlt, werden Sie beide dafür haftbar gemacht.

Zahlen Sie die Hypothek nicht zurück, kann es dazu kommen, dass Ihre Wohnung zwangsversteigert wird. Und das ist wahrscheinlich ganz und gar nicht in Ihrem Interesse.

Wissen sie noch nicht so richtig, ob sich eine Vermietung für Sie lohnt oder ob Sie die Wohnung doch verkaufen sollten? Dann nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten. Dabei empfehlen wir Ihnen in einigen Fällen auch eine Wertermittlung, um die beste Option auszuloten.

Haben Sie noch ein Anliegen?

Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.

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4.9 Sterne aus 217 Bewertungen

Erst Wert ermitteln, dann Verkaufspreis festlegen – sonst riskieren Sie finanzielle Verluste oder finden am Ende keinen Käufer.

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Für die Vermietung einer Wohnung gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer eine Wohnung erbt, muss schnell entscheiden, was damit geschehen soll, entsprechend handeln – und dabei zahlreichen Fallstricken ausweichen.

Bei einer Scheidung oder Trennung geht es oft auch um die gemeinsam gekaufte Wohnung – eine emotionale und finanzielle Zusatzbelastung für alle.

Nur wenige denken beim Wohnungskauf in jungen Jahren an die Zukunft der Immobilie – und stehen später im Alter vor vielen Herausforderungen.

Darum sind wir bei der Vermietung der richtige Partner

Sie suchen jemanden, der sich um das komplette Mietmanagement Ihrer Wohnungen kümmert? Vertrauen Sie auf uns.

Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Wohnungen, die wir bereits erfolgreich vermietet haben.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 25.05.2026

Großes Lob an Fr. Wittmann, sie hat uns eine sehr freundliche und gut strukturierte Besichtigung ermöglicht.

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Bewertet mit 5 von 5
Lukas Windisch

Google Bewertung vom 20.05.2026

Sehr freundlich und kompetent. Reibungslose Abwicklung.

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Bewertet mit 5 von 5
Hans Nottensteiner

Google Bewertung vom 06.05.2026

Ich habe vor kurzem eine Immobilie gekauft und bin rundum begeistert von der gesamten Abwicklung. Besonders hervorheben möchte ich Frau Olivia Beyer, die mich während des gesamten Prozesses äußerst professionell, engagiert und zuverlässig begleitet hat.

Von der ersten Besichtigung bis zum finalen Vertragsabschluss war sie jederzeit erreichbar, hat alle meine Fragen geduldig beantwortet und mir das Gefühl gegeben, bestens aufgehoben zu sein. Ihre Fachkompetenz, ihr freundliches Auftreten und ihr Einsatz haben den Kauf für mich deutlich erleichtert.

Dank Frau Beyer verlief alles reibungslos und transparent – genau so wünscht man sich das bei einer so wichtigen Entscheidung. Ich kann sie und das gesamte Team uneingeschränkt weiterempfehlen!

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Bewertet mit 5 von 5
Leo Buchholz

Google Bewertung vom 03.05.2026

Alles freundlich, hervorragend und zeitnah abgewickelt.
Sehr empfehlenswert.

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Bewertet mit 5 von 5
Hermann Otto Großner

Google Bewertung vom 27.04.2026

Frau Wittmann hat mich jederzeit kompetent und sehr freundlich beraten.

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Bewertet mit 5 von 5
Antje Kruessenberg

Google Bewertung vom 26.04.2026

Mit Frau Wittmann habe ich eine zuverlässige, ehrliche und im Interesse des Käufers agierende Maklerin kennengelernt. Ihr Knowhow sowie der Austausch abseits einer Besichtigung ist besonders hervorzuheben.

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Bewertet mit 5 von 5
Kerem Krc
Schritt für Schritt zum richtigen Mieter

Unsere Leitfäden für Vermieter schützen vor Mietnomaden und Leerstand – für eine stabile Rendite.

Hindernissen richtig vorbeugen

Finden Sie heraus, wie Sie die Vermietung Ihrer Immobilie optimal vorbereiten und Stolpersteine, die dabei lauern erfolgreich umgehen.

Interessenten richtig einschätzen

Nicht jeder Interessent meint es gut mit Ihrer Immobilie und hat ehrliche Absichten. Erfahren Sie, wie Sie wertvolle Auskünfte erhalten.

Erfolgreiche Besichtigungen

Damit der erste Eindruck von Ihrer Immobilie der beste ist, zeigen wir Ihnen, wie Sie den Besichtigungstermin optimal vorbereiten und durchführen.

Vorsicht, Mietnomaden

Mietnomaden sind längst keine Seltenheit mehr – so schützen Sie sich zuverlässig vor Bewohnern, die Sie und Ihre Immobilie ruinieren wollen.

IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.

Kaiserstr. 44   ·   90403 Nürnberg   ·  (0911) 47 77 60 13 ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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