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Unsere Tipps für Scheidungsgeschädigte

Inhaltsverzeichnis

Hausvermietung als Möglichkeit für alle, die sich auch nach der Trennung noch etwas zu sagen haben

Trennungen oder Scheidungen sind oft schmerzhaft. Besonders schwierig wird es, wenn man irgendwann einmal gemeinsam ein Haus erworben hat. Denn was geschieht mit diesem? Kommt ein Verkauf für Sie nicht in Frage, etwa weil Sie dieses später einmal Ihren Kindern vermachen wollen? Vielleicht wäre dann ja die Vermietung eine gute Option für Sie.

Die Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Sie und Ihr ehemaliger Partner sich auch nach der Scheidung noch etwas zu sagen haben. Denn Ihnen sollte bewusst sein: Ihnen gehört das Haus immer noch gemeinsam.

So gilt es auch, sich gemeinsam um die technische und kaufmännische Verwaltung des Hauses zu kümmern. Gelingt Ihnen das gut, ist die Hausvermietung eine gute Möglichkeit für jeden von Ihnen, sich etwas hinzu zu verdienen.

Möchten Sie zwar gemeinsam vermieten, haben aber keine Zeit, sich um die Vermietung zu kümmern? Kein Problem! Dann bieten wir Ihnen unsere attraktiven Leistungspakete für Vermieter an.

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Kundengespräch
Herr Sagraloff

Es gibt jedoch auch Lösungen für Expartner, die nicht gemeinsam vermieten wollen und die nach der Trennung oder Scheidung lieber auf Abstand gehen:

  1. Eigentumsübertragung
  2. Teilungsversteigerug

Durch eine Eigentumsübertragung kann der eine dem anderen das Haus vermachen. Dafür erhalten Sie als Übertragender eine Auszahlung. Die Eigentumsübertragung muss notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen werden.

Eine Teilungsversteigerung ist dagegen nur erforderlich, wenn Sie sich gar nicht einigen können und Ihre Immobilie deswegen zu Geld machen wollen. Für die Teilungserklärung müssen Ehepaare, die in Scheidung leben, bestimmte Voraussetzungen erfüllen, beispielsweise müssen Sie in einer Zugewinngemeinschaft leben.

UNSER TIPP: Informieren Sie sich bei einer Scheidung über einen Zugewinnausgleich. Wer keinen Ehevertrag abgeschlossen hat, lebt automatisch in einer Zugewinngemeinschaft. In dieser Zugewinngemeinschaft wird das jeweilige Vermögen der Ehegatten nicht zu deren gemeinsamer Vermögensmasse, sondern jeder behält seine Anteile. Lässt man sich scheiden und endet die Zugewinngemeinschaft somit, kann man durch einen Antrag beim Familiengericht einfordern, dass der Zugewinn, den der Ehegatte in der Ehe erzielt hat, durch eine Geldsumme ausgeglichen wird.

Um Anwaltskosten zu sparen, sollten Sie jedoch zunächst versuchen, sich mit Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin gütlich zu einigen. 

Haben Sie noch ein Anliegen?

Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.

P. S.: Denken Sie an Ihre Hypothek

Haben Sie Ihr Haus erst kürzlich erworben und die Hypothek für dieses noch nicht abgezahlt? Dann denken Sie daran, dass Sie das auch weiterhin tun müssen – auch dann, wenn Ihr Expartner seine Schulden nicht begleichen will. Denn Sie sind beide haftbar.

Zahlen Sie den Kredit nicht zurück, müssen Sie im schlimmsten Fall mit einer Zwangsversteigerung Ihres Hauses rechnen.

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Für die Vermietung eines Hauses gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer ein Haus erbt, muss schnell entscheiden, was damit geschehen soll, entsprechend handeln – Vermietung kann dabei eine Option sein.

Bei einer Scheidung geht es oft auch um das gemeinsame Haus. Wer sich auch nach der Trennung noch gut versteht, kann einen Mieter finden.

Nur wenige denken beim Hauskauf in jungen Jahren an die Zukunft der Immobilie – und stehen später im Alter vor vielen Herausforderungen.
Wir unterstützen Sie bei der Vermietung

Überlassen Sie uns die kaufmännische und die technische Verwaltung Ihrer Immobilie.

Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Häuser, die wir bereits erfolgreich vermietet haben.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 16.07.2024

Proaktives Mitdenken, professionell und zugleich herzlich zugewandt. Herzlichen Dank!

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Professionelles, seriöses, faires und persönliches Maklerunternehmen, das man sowohl für den Verkauf als auch für den Kauf einer Immobilie sehr empfehlen kann!

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Ab der ersten Minute war der Kontakt mit der Firma Immopartner einfach großartig. Frau Regnet hat mich von meiner ersten Anfrage bis hin zu einem spontanen Besichtigungstermin begleitet. Sie war dabei immer äußerst freundlich und professionell. Ihre kompetente Beratung und ihr Engagement haben mich wirklich beeindruckt. Ich habe mich jederzeit gut aufgehoben gefühlt. Immopartner kann ich nur wärmstens empfehlen!

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Frau Wittmann und Frau Ahmic haben mich hervorragend beraten. Ich habe immer schnelle Rückmeldung bekommen, sowohl per Mail als auch per Telefon. Gerne wieder!

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Ich bin äußerst zufrieden mit der Dienstleistung von Frau Babel. Sie war nicht nur unglaublich freundlich und kompetent, sondern hat auch dafür gesorgt, dass alles reibungslos und schnell ablief. Ihre professionelle und zuvorkommende Art hat den gesamten Prozess sehr angenehm gestaltet. Ich kann sie uneingeschränkt weiterempfehlen. Top!

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Wir sind äußerst zufrieden mit der hervorragenden Serviceleistung von Immopartner. Dank ihres professionellen und engagierten Teams konnten wir unsere Wohnung reibungslos vermitteln. Die Kommunikation war stets transparent und zuverlässig. Wir können Immopartner uneingeschränkt weiterempfehlen.

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Damit der erste Eindruck von Ihrer Immobilie der beste ist, zeigen wir Ihnen, wie Sie den Besichtigungstermin optimal vorbereiten und durchführen.

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Mietnomaden sind längst keine Seltenheit mehr – so schützen Sie sich zuverlässig vor Bewohnern, die Sie und Ihre Immobilie ruinieren wollen.

IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.
Färberstr. 5 (Hefnersplatz)   ·   90402 Nürnberg   ·  (0911) 47 77 60 13 ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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