Tipps und Tricks für Vermieter
Unsere FAQ zum Thema Hausvermietung
Hausvermieter stehen vor zahlreichen Herausforderungen und Aufgaben. Der Grund: Sie müssen sich um die kaufmännische und technische Verwaltung ihrer Immobilie kümmern. Dabei tauchen auch immer wieder Fragen auf, zum Beispiel: Wie finde ich schnell einen passenden Mieter? Worauf muss ich bei der Erstellung der Nebenkostenabrechnung achten? Wie hoch darf die Miete ausfallen?
Wir liefern Antworten auf diese Fragen.
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Ja, erst einmal schon. Denn laut Einkommensteuergesetz (EstG) gelten Mieteinnahmen als Einkünfte und sind somit einkommensteuerpflichtig.
Doch schlimme Befürchtungen müssen Vermieter jetzt nicht haben. Denn Kosten für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen sowie Werbungskosten sind von der Steuer absetzbar. Deswegen gilt:
- Bringen Sie vor der Vermietung in Erfahrung, welche Posten Sie steuerlich geltend machen können.
- Finden Sie heraus, ob es steuerrechtliche Nachteile mit sich bringt, wenn Sie Ihr Haus an Angehörige vermieten.
Klingt es kompliziert für Sie, all diese Aspekte bei der Hausvermietung zu beachten? Wir haben jahrelange Erfahrung mit dem Mietmanagement und wissen dementsprechend, wie man bei der Vermietung den maximalen Profit erzielen kann.
Tipp: Im Hinblick auf die Steuererklärung ist es wichtig, dass Sie alle Unterlagen/Rechnungen sammeln, mit denen Sie Reparaturen und Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen nachweisen können.
Wie hoch der Mietpreis für Ihr Haus ausfallen darf, hängt nicht nur von rechtlichen Faktoren ab, sondern beispielsweise auch von seiner Lage und von seiner Ausstattung. Deswegen sollten Sie sich vor der Mietpreisfestlegung folgende Fragen stellen:
- Gilt die Mietpreisbremse in der Region, in der ich vermiete?
- Liegt mein Haus in „Bestlage“, „guter Lage“, „durchschnittlicher Lage“ oder „einfacher Lage“?
- Verfügt mein Haus über eine besondere Ausstattung wie eine Einbauküche oder einen Wintergarten?
- Kann mein Haus mit einem Balkon, einer Terrasse oder einem Garten aufwarten?
- Verfügt mein Haus über eine Garage/einen Stellplatz?
- usw.
Wollen Sie von einem Experten wissen, zu welchem Preis Sie vermieten können? Durch unsere über 20-jährige Erfahrung am Immobilienmarkt wissen wir genau, wie hoch der Mietpreis für Ihr Haus ausfallen darf und sagen es Ihnen. So können Sie Ihr Haus zu einem angemessenen Preis vermieten.
Hausvermieter sollten Ihren Mietern einen Mietvertrag aushändigen. Dabei ist es wichtig, dass sich in diesem keine ungültigen Klauseln befinden.
Allgemein gilt, dass im Mietvertrag folgende Punkte festgehalten werden sollten:
- Adressen (Mieter/Vermieter)
- Anzahl der Personen, die einziehen
- Etage und Lage der Wohnung im Haus
- Miethöhe
- Regelungen zu Mieterhöhungen
- Höhe der Kaution
- Mietbeginn und ggf. Mietdauer
- Schönheits- sowie Kleinreparaturklausel
- Regelungen über Untervermietung
- Informationen zur Räumpflicht
- usw.
Vermieter haben natürlich keine Lust, Ihr Haus an einen Mietnomaden zu vermieten oder an jemanden, der die Miete prellt. Deswegen sollten Sie vor der Vermietung eine Mieterselbstauskunft und eine Schufaauskunft anfordern. Wem das immer noch zu unsicher ist, kann auch gerne eine Mietausfallversicherung mit uns abschließen.
Auch bei Besichtigungsterminen können Sie sich einen Eindruck von potenziellen Mietern verschaffen.
- Wie treten die Mietinteressenten auf?
- Kommen Sie mit den Mietinteressenten auf einen Nenner, zum Beispiel was die Mietdauer betrifft?
Natürlich gibt es nie eine hundertprozentige Sicherheit darüber, ob die neuen Mieter Ihren Ansprüchen gerecht werden und ob sie die Miete pünktlich zahlen werden. Wir halten jedoch eine Datenbank mit bereits vorab auf Ihre Bonität geprüften Mietinteressenten bereit, sodass Sie sich nicht mehr um das Einholen einer Mieterselbstauskunft oder einer Schufaauskunft kümmern müssen.
Sogar im Grundgesetz heißt es „Eigentum verpflichtet“. Deswegen kommen auf Sie als Vermieter einige Aufgaben zu, die Sie selbst erledigen oder mit denen Sie einen Dritten beauftragen müssen. Sind zum Beispiel nach einem Sturm die Dachziegel Ihres Hauses kaputtgegangen, so ist das nicht die Sache Ihres Mieters, den Schaden zu beheben, sondern die Ihre.
Andere Aufgaben wiederum können Sie auch auf Ihre Mieter übertragen – zum Beispiel die Schneeräumung im Winter.
Ein Mietvertrag muss nicht immer unbefristet sein. Stattdessen gibt es noch weitere Möglichkeiten, und zwar:
- Mietverträge, die auf einen gewissen Zeitraum befristet sind
- Verträe zur Zwischenmiete
- Verträge, die Vereinbarungen über die Möglichkeiten zur Untervermietung enthalten
- Verträge mit Wohnrecht auf Lebenszeit
Möchten Sie Ihr Haus nicht unbefristet vermieten, wissen aber nicht, welcher Mietvertrag am besten zu Ihnen passt? Wir finden mit Ihnen gemeinsam die beste Lösung.
Wer ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Mietvertrag auf Lebenszeit abgeschlossen hat, darf in der Wohnung bis zu seinem Lebensende verbleiben.
Oft werden solche Vereinbarungen zwischen Eltern und Kinder getroffen. Die Eltern schenken dem Kind das Haus, dieses lässt sie dafür bis zu ihrem Lebensende darin wohnen. Auf diese Weise muss keine Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Kommt eine solche Lösung für Sie in Frage oder möchten Sie mehr zum Ablauf der Hausvermietung mit IMMOPARTNER erfahren? Dann freuen wir uns auf Ihre E-Mail oder auf Ihren Anruf und beraten Sie auch zu diesem komplizierten Thema gerne.
Haben Sie noch ein Anliegen?
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