Ein Haus erben und vermieten
Inhaltsverzeichnis
Wir sind selbst in schwersten Zeiten für Sie da
Wer einen nahen Angehörigen verloren hat, befindet sich meist in tiefer Trauer. Mit der Erbschaft eines Hauses kommt dann noch einmal eine besondere Herausforderung auf Sie zu. Denn jetzt müssen Sie darüber nachdenken, was mit Ihrem Haus geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Optionen, eine davon ist die Vermietung. Wir beraten Sie gerne zu dieser Möglichkeit, liefern Ihnen aber auch wichtige Hinweise dazu, was Sie vorab bedenken sollten.
Sichern Sie sich jetzt Ihren Termin für ein individuelles Bewertungsgespräch!
Viele werden sich riesig darüber freuen, ein Haus geerbt zu haben. Jedoch ist nicht alles Gold, was glänzt. So kann das Haus zum Beispiel mit erheblichen Schulden belastet sein oder sich in einem schlechten Zustand befinden. Dann sind oft noch teure und aufwendige Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich.
Deshalb empfehlen wir Ihnen vorm Antritt des Erbes, den Wert des Hauses ermitteln zu lassen. Dieser Anhaltspunkt hilft Ihnen garantiert bei Ihrer Entscheidung für oder gegen das Erbe.
Gerne führen wir eine solche Wertermittlung für Sie durch. Dabei berücksichtigen wir unter anderem die Mikro- und die Markolage Ihres Hauses, prüfen den Zustand und finden heraus, mit welchen Kosten entsprechende Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen verbunden sind.
Sind Sie nicht der alleinige Erbe oder die alleinige Erbin? Dann sollten Sie alles dafür tun, Auseinandersetzungen mit Ihren Miterben zu verhindern. Vielleicht haben Ihre Eltern aber auch ein Testament hinterlegt, dem Sie alle notwendigen Regelungen entnehmen können?
Steht Ihnen und Ihren Geschwistern das Erbe in gleichen Teilen zu, spricht man von einer Erbengemeinschaft. Diese Erbengemeinschaft sollte allerdings möglichst schnell aufgelöst werden, um Streitigkeiten zu umgehen.
Haben Ihre Eltern kein Testament hinterlegt? In diesem Fall kann über die Auszahlung der Mitereben nachgedacht werden, damit einer im Besitz der Immobilie bleibt.
Vielleicht stand für Sie schon vor langer Zeit fest, dass Sie der Alleinerbe des Hauses ihrer Eltern sein werden und nach deren Tod in dieses einziehen werden. Trotzdem raten wir Ihnen dazu, sich Gedanken darüber zu machen, ob das wirklich die beste Option für Sie ist.
Stellen Sie sich folgende Fragen, um das herauszufinden:
- Wird das Haus den Vorstellungen Ihrer Familie gerecht?
- Stehen noch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an und falls ja, wie teuer werden diese sein?
- Welche Kosten fallen für das Umzugsunternehmen etc. an?
Tipp: Sind Sie jetzt doch ins Grübeln gekommen? Vielleicht sind Vermietung oder der Verkauf dann ja doch bessere Optionen für Sie? Wir beraten Sie gerne diesbezüglich und informieren Sie in diesem Zuge auch über die Erbschaftssteuer für Immobilienerben.
Sie können sich nicht von dem Haus trennen, können aus persönlichen Gründen aber auch (erst einmal) nicht selbst in dieses einziehen? Dann kommt für Sie die Hausvermietung in Frage.
Dazu liefern wir Ihnen einige wichtige Tipps und Hinweise:
- Stellen Sie sicher, dass Sie von der Vermietung finanziell profitieren werden.
- Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie sich als Vermieter um die technische und kaufmännische Verwaltung der Immobilie kümmern. Dazu gehört es unter anderem, eine jährliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen. Gerne können Sie das aber auch erfahrenen Maklern wie uns überlassen. Wir übernehmen gerne den Vermietungsservice für Sie.
Exkurs: Ich habe ein Haus mit Mietern geerbt. Und jetzt?
Immer wieder kommt es vor, dass jemand ein vermietetes Haus erbt. Dann dürfen Sie Ihren Mietern nicht mal eben so mir nichts, dir nichts kündigen. Denn es ist so: Das Mietverhältnis geht auf die Erben über. Auch bei Ihren Mietern müssen Sie anzeigen, dass Sie jetzt der neue Besitzer sind. Wollten Sie sowieso vermieten? Dann haben Sie Glück, denn Sie müssen sich nicht einmal mehr auf die Suche nach einem Mieter begeben.
Anders sieht es jedoch hingegen aus, wenn Sie selbst in das Haus einziehen möchten. Dann haben Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – die Möglichkeit, Ihren Mietern einen Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen. Allerdings müssen Sie diesen gut begründen und dürfen Ihre Mieter nicht einfach täuschen. Denn das kann im Zweifelsfall teuer für Sie werden.
Hinweis: Kennt der Mieter Sie unter Umständen gar nicht und weiß nicht, wem das Haus jetzt gehört und wem er die Miete zahlen muss? Werden Mietforderungen von unterschiedlichen Mitgliedern der Erbengemeinschaft an den Mieter gerichtet? Oder gibt es generell Streit unter den Erben? So lange diese Fragen noch nicht geklärt sind, kann der Mieter seine Miete zu seiner Sicherheit beim Amtsgericht hinterlegen.
Haben Sie noch ein Anliegen?
Möchten Sie weitere kostenlose & unverbindliche Informationen von unseren Immobilien-Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.
Wir finden für Sie die beste Lösung
Wissen Sie noch nicht, ob Sie Ihr Haus behalten, vermieten oder verkaufen möchten? Wir sammeln gemeinsam mit Ihnen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Optionen und finden für Sie die beste Lösung.