Wie hoch die Steuern beim Hausverkauf wirklich sind, ist eine Frage, die individuell angeschaut werden muss. Allerdings fällt in jedem Fall für den Käufer die Grunderwerbssteuer an und darauf folgt die jährliche Grundsteuer.
Für Sie als Verkäufer fällt bei einem Immobilienverkauf unter Umständen Spekulationssteuer an.
Ausnahmen:
- Das Haus ist bereits 10 Jahre in Ihrem persönlichen Besitz, z. B. wenn Sie Ihr Haus vermietet haben
- Das Haus wird von Ihnen im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangen Kalenderjahren selbst genutzt
Fällt die Spekulationssteuer für Sie an, dann hängt die Höhe wesentlich vom individuellen Einkommenssteuersatz und dem Wertzuwachs ab.
Lassen Sie sich gerne eingehend von uns beraten, damit Sie unliebsame Überraschungen finanzieller Art vermeiden.
Tipp: Bei der Wertermittlung nutzt das Finanzamt häufig ungenauere Verfahren als offizielle Gutachter. Daher kann es in einigen Fällen sein, dass Sie mehr Spekulationssteuer zahlen müssten als eigentlich nötig. Wenn Sie glauben, dass der Immobilienwert geringer ist als der vom Finanzamt festgelegte, müssen Sie das allerdings belegen können. Das kann durch eine professionelle und detaillierte Wertermittlung geschehen. Ist der Immobilienwert tatsächlich geringer, können Sie dies dem Finanzamt mitteilen und dadurch oft auf einen gemeinsamen Nenner kommen.