So meistern Sie die Herausforderung Immobilienerbschaft
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Wir finden mit Ihnen die beste Lösung für Ihr geerbtes Haus
Meist geht eine Immobilienerbschaft mit dem Verlust eines nahen Angehörigen einher. Doch die Erben haben in der Regel wenig Zeit zu trauern, denn die Erbschaft bringt viele Aufgaben mit sich, die schnellstmöglich angegangen werden müssen. Wir beraten und begleiten Sie gerne persönlich bei der Entscheidungsfindung, was mit Ihrer geerbten Immobilie geschehen soll und kümmern uns um den gesamten Verkaufsprozess.
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Wir raten Ihnen, sich genau zu informieren, bevor Sie eine Erbschaft annehmen. Denn wenn die Verbindlichkeiten den Nachlasswert übersteigen, droht neben der Trauer über den Verlust einer nahestehenden Person auch noch ein finanzielles Defizit.
Klären Sie im Vorfeld, wie der Nachlass geregelt wird und ob es einen Erbvertrag oder ein Testament gibt. Das Nachlassgericht gibt Ihnen Auskunft und ist für die Eröffnung des Testaments zuständig. Haben Sie eine Immobilie geerbt, so sollten Sie schnellstmöglich den Wert feststellen lassen. Gerne bieten wir Ihnen dazu eine professionelle Wertermittlung an.
Das Grundbuchamt ist Ihr Ansprechpartner für die Frage, ob das Haus mit Hypotheken oder Grundschulden belastet ist. Außerdem ist es ratsam, sich bei der Hausbank des Verstorbenen über zusätzliche Schulden zu informieren.
In bestimmten Fällen ist es ratsam, sich an einen Gutachter zu wenden und diesen ein offizielles Wertgutachten anfertigen zu lassen. Dazu zählt beispielsweise die Vermutung einer zu hoch angesetzten Erbschaftssteuer durch das Finanzamt. Führt das Immobilienerbe zu Unstimmigkeiten unter den Erben und drohen dadurch rechtliche Auseinandersetzungen, so sollten Sie sich ebenfalls an einen Gutachter wenden.
Für die Entscheidung, ob Sie das Erbe annehmen oder doch besser ausschlagen sollten, empfehlen wir Ihnen eine detaillierte Wertermittlung eines erfahrenen Immobilienmaklers. IMMOPARTNER greift dazu auf die langjährige Kenntnis des regionalen Immobilienmarkts rund in und um Nürnberg zurück. Unsere Experten ermitteln gerne für Sie mit bewährten Verfahren den Wert des Hauses.
Dabei beachten wir besonders die Faktoren Lage, Ausstattung und Qualität. Wir richten außerdem den Blick auf die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt und ordnen Ihr Haus in die Marktpreise ein. Nach kurzer Zeit erhalten Sie von uns eine individuelle und verständliche Analyse zum konkreten Marktwert Ihres Hauses. Diese können Sie in die Überlegungen zur Erbschaftsannahme sinnvoll einfließen lassen.
- dient als offizielles Dokument
- gibt Auskunft, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist
- gibt Ihnen rechtlicher Sicherheit im Zusammenhang mit Mietern oder Vermietern, Banken, Behörden oder Geschäftspartnern
Sind Sie selbst in der Immobilie aufgewachsen oder verbinden viele schöne Erinnerungen mit dem Haus, in dem vor Kurzem noch eine Ihnen nahestehende Person gewohnt hat? Da kommt schnell der Gedanke auf, doch selbst in das Haus einzuziehen. Damit Sie die richtige Entscheidung treffen, zeigen wir Ihnen auf, was Sie alles bedenken sollten.
Es gilt abzuwägen, ob das Haus wirklich für Ihre Wohnvorstellungen geeignet und auch mit Ihrer Zukunftsplanung vereinbar ist. Fragen Sie sich, welche Verpflichtungen mit der Selbstnutzung einhergehen.
Die folgenden Aspekte sollten Sie bei Ihren Überlegungen berücksichtigen:
- Ist Familienzuwachs geplant und sind das Haus und die Raumaufteilung dafür passend?
- Stehen Renovierungen und Sanierungen an und könnte ich die Kosten dafür tragen?
- Kann ich den großen Garten trotz Fulltime-Job ausreichend pflegen?
- Wie hoch sind die monatlichen Kosten für den Unterhalt?
- Wie viel Geld muss ich für Umzug und neues Mobiliar einkalkulieren?
- Im Falle einer Erbengemeinschaft: Bin ich finanziell so gut aufgestellt, dass ich die Miterben auszahlen kann?
TIPP: Informieren Sie sich gut, wie hoch die Erbschaftssteuer für Sie ist. Die Selbstnutzung kann Ihnen unter Umständen Vorteile verschaffen. Die Erbschaftssteuer berechnet sich aus der Differenz zwischen Freibetrag und tatsächlichem Wert des Hauses. Die Höhe des gesetzlich festgelegten Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab:
Person | Erbschaftssteuer-Freibetrag |
---|---|
Ehepartner | 500.000 Euro |
Kinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern | 100.000 Euro |
Geschwister | 20.000 Euro |
Die Höhe des Erbes wird nach dem Abzug des Steuerfreibetrags im Beispiel gelistet. Für den geerbten Vermögensanteil, der diesen Freibetrag übersteigt, zahlen Sie den Steuersatz, der für Ihre Erbschaftssteuerklasse gilt. Es gibt drei Erbschaftssteuerklassen (in der Tabelle kurz als „Steuerklasse“ bezeichnet).
Höhe des Erbes (Euro) | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
bis 75.000 | 7 Prozent | 15 Prozent | 30 Prozent |
bis 300.000 | 11 Prozent | 20 Prozent | 30 Prozent |
bis 600.000 | 15 Prozent | 25 Prozent | 30 Prozent |
bis 6.000.000 | 19 Prozent | 30 Prozent | 30 Prozent |
bis 13.000.000 | 23 Prozent | 35 Prozent | 50 Prozent |
bis 26.000.000 | 27 Prozent | 40 Prozent | 50 Prozent |
über 26.000.000 | 30 Prozent | 43 Prozent | 50 Prozent |
Klingt kompliziert? Dann sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne!
Oft kommt die Erbschaft einer Immobilie überraschend und die Selbstnutzung wird aus verschiedenen Gründen ausgeschlossen. Das Haus passt nicht zu den eigenen Wohnträumen? Sie haben selbst gerade ein Haus gebaut? Eine Sanierung steht an und ist finanziell nicht für Sie zu stemmen? Denken Sie doch einfach über die Option Vermietung nach. So können Sie monatlich attraktive Mieteinnahmen erzielen. Allerdings sollten Sie die Pflichten und Aufgaben eines Vermieters nicht unterschätzen.
Wichtige Aspekte für Ihre Entscheidungsfindung könnten sein:
- Sind die zu erzielenden Mieteinnahmen so hoch, dass sie nicht nur die Betriebs- und Verwaltungskosten decken, sondern auch den Aufbau von Kapital ermöglichen?
- Können Sie die Zeit aufbringen, sich um die Betreuung der Mieter zu kümmern oder muss ein Verwalter eingesetzt werden?
- Sind Sie sich bewusst, welche planbaren (z. B. Nebenkostenabrechnung) und ungeplanten Aufgaben und Kosten (z. B. Reparaturen oder Modernisierungsmaßnahmen) auf Sie zukommen?
- Kennen Sie die gesetzlichen Vorgaben für ein Mietverhältnis und anstehende Mieterhöhungen?
Die Nachfrage nach Häusern, die zum Verkauf stehen, ist hoch und die Preise steigen stetig. Daher lohnt es sich im Erbfall, über diese Möglichkeit nachzudenken.
Gerade in einer Erbengemeinschaft ist häufig der Verkauf die präferierte Option, da niemand den anderen auszahlen muss. Auch wenn für das Haus kostspielige Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen anstehen, ist der Verkauf oft die erste Wahl. Ist die Immobilie bereits vermietet, ergeben sich allerdings besondere Bedingungen, zu denen wir Sie gerne beraten.
Für die richtige Entscheidung ist es wichtig, dass Sie zunächst eine professionelle Wertermittlung vornehmen lassen. Gerne beraten wir Sie, welchen Preis Sie für das geerbte Haus erzielen können.
Haben Sie noch ein Anliegen?
Möchten Sie weitere Informationen von unseren Experten erhalten oder sie etwas fragen? Dann nutzen Sie die Möglichkeit, mit uns in Kontakt zu treten.
Mit Makler zur richtigen Entscheidung im Erbfall
Bei der Entscheidung, wie Sie mit einer geerbten Immobilie umgehen, beraten wir Sie gerne umfassend. Denn diese sollte wohlüberlegt sein und auch in der Zukunft nicht immer wieder in Frage gestellt werden. Profitieren Sie von unserer Expertise und erfahren Sie mehr über die Entwicklung der aktuellen Hauspreise, wie wir den Hauswert ermitteln oder wie der Verkaufsablauf mit IMMOPARTNER genau aussieht.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch darüber, wie wir Ihnen als zuverlässiger Partner bei Ihrem Immobilienanliegen zur Seite stehen.