Wer verheiratet ist und durch einen Ehevertrag keine anderen Regelungen vereinbart hat, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, wird das Vermögen, das Sie im Rahmen Ihrer Ehe hinzugewinnen, nach bestimmten Kriterien aufgeteilt. Das nennt man Zugewinnausgleich. Da bei einem Zugewinnausgleich nur Geld ausgezahlt werden kann, wird es beispielsweise kompliziert, wenn Sie ein Haus besitzen, das Sie während Ihrer Ehe gemeinsam erworben haben. Als Option kommt deswegen der Verkauf des Hauses in Frage.
Ob ein Haus auch zu einem Zugewinnausgleich führen kann, kommt auch noch auf weitere Faktoren an. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie diesbezüglich mehr wissen möchten.
Unser Tipp: Der Zugewinnausgleich erfolgt nur auf Antrag eines Ehegatten. Natürlich können Sie sich im Vorfeld mit Ihrem ehemaligen Partner gütlich einigen.