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Scheidungsgeschädigte aufgepasst!

Inhaltsverzeichnis

Wir liefern Ihnen Tipps dazu, was mit Ihrem gemeinsamen Haus geschehen kann

Rund ein Drittel der Ehen in Deutschland werden geschieden. Viele Paare haben sich gemeinsam Wohneigentum angeschafft und stehen dann nach der Trennung vor der Frage, was aus dem Haus werden soll. Eine Scheidung zieht in vielen Fällen Unstimmigkeiten bis hin zu Rechtsstreitigkeiten nach sich – damit das Haus in einer schwierigen Zeit nicht zur zusätzlichen Belastung wird, beraten wir Sie gerne umfassend und stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Bleibt eine Partei im Haus?
Ist ein Verkauf die bessere Wahl?
Welche finanziellen Aspekte sind in Zukunft zu berücksichtigen?

Bei einer Trennung ergeben sich zahlreiche Fragen, die es zum gemeinsamen Haus zu klären gilt. Dies gestaltet sich erfahrungsgemäß sehr schwierig, weil die Beteiligten emotional reagieren und es oft um einen hohen finanziellen Wert geht.

Daher ist es wichtig, den Rat von Experten hinzuziehen. Wir nehmen eine objektive Rolle ein, beraten Sie zu allen bestehenden Optionen und vermitteln zwischen beiden Parteien. Mit viel Einfühlungsvermögen finden wir gemeinsam eine Lösung für das Haus, die alle Beteiligten zufriedenstellt.

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Wer bleibt bei einer Scheidung im Haus?

Gerade für die erste Zeit nach einer Trennung kann es sinnvoll sein, dass beispielsweise ein Elternteil mit den Kindern im Haus wohnen bleibt. So werden die Kinder nicht noch zusätzlich aus ihrer vertrauten Umgebung gerissen und können weiterhin den Kindergarten oder die Schule besuchen und ihre Freunde treffen. Denn eine Scheidung ist für Kinder nie leicht.

Allerdings sollten die Eltern sich gut verständigen und die finanziellen Details klar absprechen, damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Es ist auch ratsam, langfristig über einen Hausverkauf nachzudenken, damit das gemeinsame Eigentum aufgelöst werden kann und eine Trennung auch in dieser Hinsicht sauber vorgenommen wird.

Gerade wenn eine Partei im Haus weiter wohnen möchte, ist die Eigentumsübertragung eine saubere Lösung. Allerdings ist es den wenigsten möglich, alleine das Haus zu halten, den Kredit zu bedienen und zusätzlich den ehemaligen Partner auszuzahlen. 

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld zu dieser Option und nehmen eine fundierte Wertermittlung des Hauses vor, damit Sie genau wissen, was finanziell bei der Übertragung des Eigentums auf Sie zukommt.

Gibt es Uneinigkeit, ob das Haus verkauft werden soll, dann besteht die Möglichkeit der Teilungsversteigerung.

Möchte also eine Partei das Haus verkaufen und der andere nicht, dann gilt es, Folgendes zu beachten:

  1. Die Scheidung muss bereits gültig vollzogen sein.
  2. Der Verkaufswillige muss im Grundbuch eingetragen sein und kann entgegen des Willens des anderen eine Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen.
  3. Im Versteigerungsverfahren passiert es oftmals, dass nicht der eigentliche Wert des Hauses erzielt wird und evtl. Restschulden bestehen bleiben.

TIPP: Bemühen Sie sich um eine Einigung über den Verkauf und ziehen Sie einen neutralen Vermittler hinzu. Gerne übernehmen wir dies für Sie. Damit beide Parteien genau wissen, um welchen finanziellen Rahmen es eigentlich geht, nehmen wir eine professionelle Wertermittlung für Ihre Immobilie vor und beugen damit späteren Auseinandersetzungen vor. 

Wer verheiratet ist und durch einen Ehevertrag keine anderen Regelungen vereinbart hat, lebt automatisch in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Lassen Sie sich scheiden, wird das Vermögen, das Sie im Rahmen Ihrer Ehe hinzugewinnen, nach bestimmten Kriterien aufgeteilt. Das nennt man Zugewinnausgleich. Da bei einem Zugewinnausgleich nur Geld ausgezahlt werden kann, wird es beispielsweise kompliziert, wenn Sie ein Haus besitzen, das Sie während Ihrer Ehe gemeinsam erworben haben. Als Option kommt deswegen der Verkauf des Hauses in Frage. 

Ob ein Haus auch zu einem Zugewinnausgleich führen kann, kommt auch noch auf weitere Faktoren an. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie diesbezüglich mehr wissen möchten.

Unser Tipp: Der Zugewinnausgleich erfolgt nur auf Antrag eines Ehegatten. Natürlich können Sie sich im Vorfeld mit Ihrem ehemaligen Partner gütlich einigen.

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Für den Verkauf eines Hauses gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer ein Haus erbt, muss schnell entscheiden, was damit geschehen soll, entsprechend handeln – und dabei zahlreichen Fallstricken ausweichen.

Bei einer Scheidung oder Trennung geht es oft auch um das gemeinsam gekaufte Haus – eine emotionale und finanzielle Zusatzbelastung für alle.

Nur wenige denken beim Hauskauf in jungen Jahren an die Zukunft der Immobilie – und stehen später im Alter vor vielen Herausforderungen.
Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner

Sie suchen einen mehrfach ausgezeichneten Partner mit vielen Referenzen für Ihren Hausverkauf?
Wir haben nicht nur diese, sondern auch zahlreiche vorgemerkte Kaufinteressenten.

Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Häuser, die wir bereits erfolgreich verkauft haben.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 19.03.2023

Wir waren mit der Immobilienvermittlung durch Frau Jegensdorf sehr zufrieden und haben die Zuverlässigkeit, den ehrlichen Umgang und die gute Kommunikation sehr geschätzt.

Mehr
5/5
m don

Google Bewertung vom 17.03.2023

Kompetente Betreuung und schnelle Beantwortung von Nachrichten durch Frau Jegensdorf. Noch dazu sehr freundlich und professionell – klare Empfehlung!

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5/5
Tessa F

Google Bewertung vom 21.02.2023

Ein besonderes Lob an Frau Wittmann.
Immer ein offenes Ohr und immer eine schnelle Rückmeldung. Vielen Dank

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5/5
Ruth Rottach

Google Bewertung vom 15.02.2023

Sehr gut geplanter Wohnungsverkauf. Durchgehende Informationen. Gute Betreuung durch Frau Jegensdorf.

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5/5
Klaus Gräbner

Bewertung vom 14.02.2023 bei Google

Ein besonderes Lob an Frau Jegensdorf von Immopartner. Top Beratung. Sehr kompetente und schnelle Abwicklung. Sehr gut vorbereitet. Von der Kontaktaufnahme bis zum Notarvertrag in 3 Wochen. War ein guter Wohnungskauf. Vielen Dank nochmal

Mehr
5/5
Thorsten Greisinger

Bewertung vom 13.02.2023 bei Google

Wir haben die Vermietung unserer Wohnung in die Hände von Immopartner, als Ansprechpartnerin Frau Ahmic, gegeben und können uns den positiven Bewertungen nur anschließen. Der ganze Ablauf vom Inserat bis zur Wohnungsübergabe lief reibungslos und stressfrei, was für uns sehr wichtig war. Frau Ahmic hielt uns immer auf dem Laufenden und war für Rückfragen stets erreichbar. Die Kommunikation war immer sehr freundlich und professionell. Daher 100 % Weiterempfehlung!

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5/5
Stefanie Paulus
Tipps für Privatverkäufer

Was immer Sie rund um den Verkauf Ihrer Immobilie wissen möchten – wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei.

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Färberstr. 5 (Hefnersplatz)   ·   90402 Nürnberg   ·  Tel.: (0911) 47 77 60 13  ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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