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Energieausweis in Nürnberg für den Hausverkauf

Inhaltsverzeichnis

Wichtige Infos zum Energieausweis 2026

Der Energieausweis gibt Käufern und Mietern einen ersten Eindruck davon, wie ein Gebäude energetisch aufgestellt ist. Für Eigentümer ist er vor allem deshalb wichtig, weil er beim Verkauf und bei der Vermietung in den meisten Fällen benötigt wird und Angaben daraus später auch in die Vermarktung einfließen.

Wer ein Haus verkaufen möchte, sollte den Energieausweis nicht als isoliertes Dokument betrachten. Er gehört zu einer sauberen Vorbereitung des Verkaufs. Wenn die Unterlagen frühzeitig geklärt sind, läuft der Start in die Vermarktung meist deutlich ruhiger.

Gerade Eigentümer, die ein Haus in Nürnberg verkaufen möchten, sollten das Thema nicht erst dann aufgreifen, wenn das Exposé vorbereitet wird oder die Anzeige online gehen soll. Besser ist es, früh zu klären, welcher Energieausweis für das eigene Haus sinnvoll ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden.

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Achtung!
Beim Verkauf oder bei der Vermietung wird in den meisten Fällen ein Energieausweis benötigt. Ausnahmen gelten insbesondere für kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche und für denkmalgeschützte Immobilien. Wer das Thema zu spät angeht, riskiert Verzögerungen bei der Vermarktung. Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können zudem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Worüber gibt ein Energieausweis genau Aufschluss und wie sieht er aus?

Der Energieausweis ist ein fünfseitiges Dokument, das wichtige Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Seit 2020 ist er nicht mehr an die Energiesparverordnung (EnEV), sondern an das neu eingeführte Gebäudeenergiegesetz (GEG) gekoppelt. Der neue Ausweis ist fast genauso aufgebaut wie der alte, wurde aber um drei Punkte erweitert.

Darin werden unter anderem die Höhe der Treibhausgas-Emissionen des Gebäudes schriftlich fixiert. Auch inspektionspflichtige Klimaanlagen (Nennleistung > 12 kW für den Kältebedarf) und das Fälligkeitsdatum der nächsten Inspektion werden darin aufgeführt. Außerdem müssen auch Empfehlungen zur effizienten, energetischen Optimierung der Immobilie angegeben werden. 

Bei Energieausweisen, die nach dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, wird der Energiebedarf des Gebäudes, anhand sogenannter Energieeffizienzklassen von A+ bis H, von grün bis rot, aufgeschlüsselt.

Die Energieeffizienzklasse A+ bedeutet, dass wenig Energie verbraucht wird und stellt somit das beste Ergebnis in einem Energieausweis dar. Diese Energieeffizienzklasse findet sich zum Beispiel bei einem Passivhaus mit einer hohen Wärmedämmung wieder.

Die Energieeffizienzklasse H bedeutet, dass viel Energie verbraucht wird und stellt somit das schlechteste Ergebnis in einem Energieausweis dar. Diese Energieeffizienzklasse findet sich zum Beispiel bei einem unsanierten Altbau wieder.

EnergieeffizienzklasseEndenergie kWh/(m2a)Art des GebäudesJährliche Energiekosten pro qm² Wohnfläche laut Verbraucherzentrale
A+<30 KfW-Effizienzhaus-40-PlusEtwa 3 Euro
A30 bis 50z. B. KfW-70-Haus, (EnEV 2016 erfüllt)7 Euro
B50 bis 74Gebäude, das EnEv- 2014-Standards erfüllt12 Euro
C75 bis 99Gebäude, das Wärmeschutzverordnung von 1995 entspricht16 Euro
D100 bis 12921 Euro
E130 bis 159Gebäude, das Wärmeschutzverordnung von 1982 entspricht27 Euro
F160 bis 19934 Euro
G200 bis 24942 Euro
H250 und mehrGebäude, das nicht energetisch saniert ist50 Euro und mehr

a) Wo finde ich Angaben dazu, welche Heizung verbaut ist?

Anhand eines Energieausweises lässt sich auch erkennen, welche Heizungsart in einer Wohnung oder in einem Haus verbaut worden ist. Diese Angabe findet sich auf der ersten Seite unter dem Punkt „Wesentliche Energieträger für Heizung und Warmwasser“. Dort ist angegeben, ob für die Energiebeschaffung beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Solarenergie verwendet wird.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass spätestens ab Mitte 2028 die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich wird.

b) Wo sehe ich, wie hoch der Warmwasserverbrauch in der Vergangenheit war?

Wie viel Warmwasser verbraucht worden ist, erkennt man beim Energieverbrauchsausweis anhand der Verbrauchserfassung für Heizung und Warmwasser. Dort ist der anteilige Verbrauch für Warmwasser in Kilowattstunden pro Quadratmeter pro Jahr aufgeschlüsselt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verbrauchs- und Bedarfsausweis?

Wer einen Energieausweis liest, sollte darauf achten, ob es sich um einen Energieverbrauchs- oder um einen Energiebedarfsausweis, auch Verbrauchs- oder Bedarfsausweis genannt, handelt. Diese Information findet sich auf Seite 1 unter dem Punkt „Hinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes“. Die entsprechende Art des Energieausweises ist mit einem Häkchen versehen.

Der Energieverbrauchsausweis liefert Informationen zum Energieverbrauch des Gebäudes in den vergangenen drei Jahren. Dafür wird die Verbrauchserfassung von Heizung und Warmwasser zugrunde gelegt – angegeben in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Durch diese Angabe können Kauf- und Mietinteressenten sowie Eigentümer die Heizkosten des Gebäudes für ein Jahr ungefähr ermitteln.

Beim Energiebedarfsausweis dagegen wird der Energiewert von einem Experten ermittelt – beispielsweise anhand von Faktoren wie der verbauten Heizung oder der Isolierung der Fenster. Beim Energiebedarfsausweis legt der Experte eine durchschnittliche Raumtemperatur von 20 Grad Celsius zugrunde. Da ein anderes Nutzungsverhalten den Energieverbrauch positiv oder negativ beeinflussen kann, können sowohl der Energiebedarfs- als auch der Energieverbrauchsausweis allerdings nur als ungefähre Anhaltspunkte dienen.

Wann benötige ich einen Energieausweis und welcher ist der richtige?

Wenn Sie eine Immobilie verkaufen möchten, brauchen Sie einen gültigen Energieausweis – und zwar gleich zu Beginn der Vermarktung, denn alle relevanten Werte müssen sogar schon in den Verkaufsanzeigen enthalten sein.

Die Verkaufsanzeigen müssen Pflichtangaben erhalten wie

  • Angaben zur Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
  • Endenergiebedarfs- bzw. Endenergieverbrauchswert
  • Baujahr
  • Energieeffizienzklasse (bei Wohngebäuden)
  • Informationen zum Energieträger für die Gebäudeheizung
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In unserem Überblick erfahren Sie, wann Sie welchen Energieausweis benötigen:

Für Neubauten benötigen Sie einen bedarfsorientierte Energieausweis. Dieser ist ab sofort verpflichtend.

Wurde ein Haus großflächig saniert (d. h. mehr als 50 Prozent der Gebäudehülle wurde verändert) und/oder wurden diese Maßnahmen mit öffentlichen Mitteln gefördert, ist der bedarfsorientierte Energieausweis ab sofort Pflicht.

Seit dem 1. Januar 2009 benötigen Eigentümer einen bedarfsorientierten oder einen verbrauchsorientierten Energieausweis.

  • Fenster oder Türen ausgetauscht oder erstmalig neu eingesetzt werden
  • Dächer erneuert werden
  • das Mauerwerk gedämmt wird

Da bei der Wahl des richtigen Energieausweises noch weitere individuelle Faktoren eine Rolle spielen, beraten wir Sie gerne darüber, welcher der richtige Energieausweis für Sie ist.

Welche Unterlagen benötige ich für einen Energieausweis?

Wer einen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt, braucht vorab einige Unterlagen, um diesen erstellen lassen zu können. Dazu zählen unter anderem

BedarfsausweisVerbrauchsausweis
BauzeichnungenBauzeichnungen
Nachweise dazu, welche Heizung verbaut istNachweise zur Anlagetechnik
Maße von Fenstern und TürenInformationen zum Energieverbrauch in den vergangenen drei Jahren

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Dieses Datum sowie das Ausstellungsdatum finden sich auf der ersten Seite des Energieausweises.

Achtung!
Sie sind Immobilieneigentümer, haben bereits einen Energieausweis und planen den Verkauf oder die Vermietung? Prüfen Sie zunächst, ob er noch gültig ist – viele Ausweise sind mittlerweile mehr als zehn Jahre alt und haben damit ihre Gültigkeit verloren.

Wer erstellt den Energieausweis und wie bekomme ich ihn?

Ein Energieausweis darf nicht von jeder beliebigen Person erstellt werden. Dafür sind bestimmte fachliche Voraussetzungen notwendig. Infrage kommen dafür zum Beispiel qualifizierte Bauingenieure, Architekten oder entsprechend ausgebildete Energieberater.

Für Eigentümer ist vor allem wichtig, dass der Energieausweis fachlich sauber erstellt wird und zur Immobilie passt. Gerade beim Hausverkauf sollte dieses Thema nicht allein über den günstigsten Preis entschieden werden. Entscheidend ist, dass die Angaben stimmen und später auch im Verkaufsprozess zuverlässig verwendet werden können.

Wir arbeiten mit einem geprüften Energieberater zusammen, der den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie erstellt. Wenn Sie für Ihr Haus einen Energieausweis beantragen oder erstellen lassen möchten, sollte deshalb zuerst geklärt werden, welche Variante überhaupt die richtige ist. So stellen Sie sicher, dass der Energieausweis nicht nur formal vorhanden ist, sondern auch zur Immobilie und zur geplanten Vermarktung passt.

Was kostet ein Energieausweis?
Viele Eigentümer fragen sich vor dem Hausverkauf zuerst, was ein Energieausweis kostet. Der Verbrauchsausweis kostet bei uns 260 Euro inkl. MwSt., der Bedarfsausweis 390 Euro inkl. MwSt. Für Verkäufer, die einen Verkaufsauftrag mit IMMOPARTNER abschließen, kostet der Energieausweis 169 Euro inkl. MwSt.

Wir sagen Ihnen, worauf es beim Energieausweis ankommt

Beim Hausverkauf ist der Energieausweis ein wichtiger Teil der Unterlagen. Viele Eigentümer sind unsicher, welche Variante für ihre Immobilie die richtige ist und wann der Energieausweis im Verkaufsprozess vorliegen sollte. Genau dabei unterstützen wir Sie.

Wir helfen Ihnen dabei,

  • die passende Energieausweis-Variante für Ihre Immobilie einzuordnen
  • die gesetzlich erforderlichen Angaben sauber in die Verkaufsanzeige zu übernehmen
  • den Energieausweis bei Besichtigungen und im weiteren Verkaufsprozess richtig einzubinden

Wir arbeiten mit einem geprüften Energieberater zusammen, der den passenden Energieausweis für Ihre Immobilie erstellt. Dazu werden die wichtigen Informationen zum Gebäude aufgenommen und geprüft, ob ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis erforderlich ist.

Wenn Sie Ihre Immobilie vor dem Verkauf noch sanieren möchten oder zunächst wissen möchten, welchen Wert Ihr Haus aktuell hat, stehen wir Ihnen auch dabei zur Seite. IMMOPARTNER ist in Nürnberg ansässig und betreut Eigentümer in Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach und im Nürnberger Land.

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