Worauf müssen Eigentümer bei Hausverkauf in Nürnberg besonders achten? Die wichtigsten Fragen zum Thema Hausverkauf noch einmal zusammengefasst im Kurz-Überblick:
Haus verkaufen – was muss dabei beachtet werden?
Der Hausverkauf eine Entscheidung, die vielen Eigentümern schwerfällt. Schließlich geht es dabei auch um viel Geld. Eine sorgfältige Vorbereitung und Abwicklung ist daher sehr wichtig. Versierte Makler unterstützt Hauseigentümer bei allen Schritten bis hin zur Übergabe (Details unter Punkt 4).
Welche Unterlagen sind für den Hausverkauf erforderlich?
Für den Hausverkauf in Nürnberg sind folgende Unterlagen erforderlich (Details unter Punkt 6):
- Auszug aus der Flurkarte
- Wohnflächenberechnung
- Grundbuchauszug
- Rechnungen zu größeren Sanierungsmaßnahmen
- Bauunterlagen inklusive Unterlagen zu Sanierungen (Baupläne, Bauzeichnungen, Grundrisse, Ansichten etc.)
- Energieausweis
- Versicherungsschein zur Wohngebäudeversicherung
- Übergabeprotokoll (wird erst bei Übergabe ausgefüllt)
- Unterlagen zur Haustechnik
Hausverkauf in Nürnberg: Wie berechne ich den Immobilienwert?
Der Immobilienwert ergibt sich aus verschiedenen Lagefaktoren im Hinblick auf das Grundstück, den Zustand des Hauses und die Immobilienmarksituation in Nürnberg. Da Hauseigentümer bei der Einschätzung des Immobilienwerts vielfach falsch liegen, ist es sinnvoll, einen Profi mit der Wertermittlung zu beauftragen. Das kann ein Immobilien-Sachverständiger oder auch ein Makler sein. Wird dieser mit dem Verkauf beauftragt, ist die Wertermittlung üblicherweise kostenlos.
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Wie lange dauert der Hausverkauf in Nürnberg?
Für den Verkauf sollten im Schnitt rund sechs bis zwölf Monate eingeplant werden. Ob der Hausverkauf deutlich schneller vonstatten geht oder sich länger hinzieht, hängt unter auch davon ab, wie schnell der Verkauf starten kann. So dauert es beispielsweise länger, wenn erst noch einige Renovierungsarbeiten durchgeführt werden – oder das Haus von oben bis unten entrümpelt werden muss.
Welche Kosten fallen beim Hausverkauf in Nürnberg an?
Der Käufer übernimmt die Kosten für Kaufvertrag, Notar und Grundbucheintrag, der Verkäufer kommt mit ihm gemeinsam für den Makler auf, falls der Verkauf nicht von privat erfolgt. Weitere mögliche Kosten fallen gegebenenfalls für Renovierungsarbeiten, Gartenarbeiten, für das Erstellen eines (aktuellen) Energieausweises, für die Entrümpelung des Hauses oder das Home Staging an(Details unter Punkt 5).
Spekulationssteuer – wann wird sie fällig?
Spekulationssteuer auf den Verkaufsgewinn müssen Hausverkäufer nur dann zahlen, wenn der Hausverkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist erfolgte. Sie beträgt bei Vermietung zehn Jahre, sofern das Haus im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren nicht selbst genutzt wurde. Wurde das Haus durchweg selbst genutzt, ist der Verkauf jederzeit steuerfrei möglich (Details unter Punkt 3).