Wann fällt eine Spekulationssteuer Hausverkauf für mich an?

Haben Sie sich schon zum Verkauf Ihres Hauses entschlossen, doch ist plötzlich das Thema Spekulationssteuer Hausverkauf aufgetaucht? Wir verstehen, dass dieses Thema mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist. Deshalb möchten wir Ihnen einige Informationen dazu liefern. Zunächst sollten Sie sich fragen, ob für Sie eine solche Steuer anfällt oder nicht. Eine Spekulationssteuer fällt beispielsweise dann für Sie an, wenn Sie das Haus nicht selbst bewohnen und vom Kaufzeitpunkt bis zum Verkaufszeitpunkt noch keine zehn Jahre verstrichen sind. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie Ihr Haus im Jahr der Veräußerung sowie in den beiden Vorjahren selbst genutzt haben: Dann müssen Sie keine Spekulationssteuer zahlen.

Wie hoch fällt die Spekulationssteuer aus?

Sollten Sie zahlen müssen, gilt: Die Höhe der Spekulationssteuer Hausverkauf ist von verschiedenen Faktoren abhängig: dem Verkaufserlös und dem persönlichen Steuersatz. Gerne erklären wir Ihnen mehr zu den Berechnungen. Dazu können Sie auch in unserer Immobiliensprechstunde vorbeischauen, die wir telefonisch oder persönlich mit Ihnen abhalten können. Dabei liefern wir Ihnen gerne Informationen dazu, wie der Verkaufsprozess mit uns abläuft und welche besonderen Angebote wir Ihnen bei der Vermarktung machen können.

Erfahren Sie mehr auf dem Gebiet Spekulationssteuer Hausverkauf und über andere Themen

Wir erstellen Ihnen auf Wunsch beispielsweise gerne virtuelle Touren, durch die wir Ihr Haus optimal in Szene setzen oder fertigen Drohnenaufnahmen für Sie an. Außerdem verfügen wir über einen Besichtigungsroboter, der in ebenerdigen Immobilien für Sie zum Einsatz kommen kann. Interessieren Sie sich für unserer Vermarktungsmöglichkeiten oder fürs Thema Spekulationssteuer Hausverkauf? Dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen und wir Sie zum Immobilienverkauf beraten können.
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Alles zum Thema Steuern beim Hausverkauf

Inhaltsverzeichnis

1. Hausverkauf – hier lauern die versteckten Kosten

„Kommen beim Hausverkauf Steuern auf mich zu?“ Das ist eine Frage, die wir bei Immopartner von Eigentümern immer wieder gestellt bekommen. Eine pauschale Antwort können wir ihnen leider nicht geben, da es dabei auf mehrere Faktoren ankommt und vorab weitere wichtige Fragen geklärt werden müssen. Drei davon sind:

  • Haben Eigentümer aus dem Verkauf der Immobilie einen Gewinn erzielt?
  • Wurde die Immobilie vor dem Verkauf selbst genutzt?
  • Falls ja, in welchem Zeitraum?

So können Eigentümer ihre Immobilie steuerfrei verkaufen, wenn sie diese im Jahr der Veräußerung und in den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben. Ist dieser Zeitraum noch nicht verstrichen oder haben Eigentümer gar nicht selbst in der Immobilie gewohnt, sollten sie – sofern sie es können – lieber mit dem Verkauf der Immobilie warten. Allgemein gilt: Wer mit dem Verkauf der Immobilie zehn Jahre wartet, kann die sogenannte Spekulationssteuer umgehen.

Doch mit welchen Kosten müssen Eigentümer rechnen, die die Zehn-Jahres-Frist nicht einhalten können oder wollen?

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2. Die Höhe der Immobilien-Spekulationssteuer

Die Immobilien-Spekulationssteuer müssen Eigentümer zahlen, die durch den Hausverkauf einen Gewinn von über 600 Euro machen. Die Höhe richtet sich dabei unter anderem nach dem persönlichen Steuersatz.

Beispiel: Ein Eigentümer hat sein Haus vor vielen Jahren selbst für 300.000 Euro gekauft und noch 20.000 Euro für Instandhaltungsmaßnahmen investiert. Jetzt verkauft er es für 400.000 Euro. Angenommen, sein persönlicher Steuersatz liegt bei 21 Prozent. Dann müsste er noch 16.800 Euro Spekulationssteuern zahlen.

Damit Sie unsere Berechnungen besser nachvollziehen können, haben wir Ihnen diese einmal optisch dargestellt:

1. Schritt
Verkaufserlös bei Veräußerung400.000 Euro
Kosten bei Anschaffung300.000 Euro
Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen20.000 Euro
bleiben übrig (zu versteuernder Gewinn):80.000 Euro

Um die Spekulationssteuer auszurechnen, muss jetzt noch nach dem Dreisatz vorgegangen werden:

2. Schritt
100 %80.000 Euro
1 %800 Euro
21 %16.800 Euro

Wir geben zu, dass wir unsere Berechnungen jetzt ein wenig vereinfacht dargestellt haben. Verkaufen Sie mit uns Ihre Immobilie, hilft Ihnen ein Immopartner-Makler natürlich gerne bei den Berechnungen. Außerdem beziehen wir dann noch weitere Faktoren in unsere Berechnungen mit ein wie zum Beispiel Abschreibungen oder eine mögliche Vorfälligkeitsentschädigung. Diese wird fällig, wenn Sie den Kredit im Rahmen des Hausverkaufes vorzeitig an Ihre Bank zurückzahlen und dadurch ein Schaden entsteht.

3. Exkurs: Berechnung des persönlichen Steuersatzes

Fragen Sie sich jetzt, wie hoch Ihr persönlicher Steuersatz ist, der angibt, wie viel Ihres Jahreseinkommen Sie ans Finanzamt abtreten müssen? Diesen können Sie selbst ausrechnen.

Die Formel zur Berechnung lautet:

Einkommenssteuer x 100 / zu versteuerndes Einkommen

Hätten Sie beispielsweise 36.000 Euro verdient und rund 7.485 Euro Einkommensteuer gezahlt, würde Ihr persönlicher Steuersatz rund 21 Prozent betragen. Die Einkommenssteuer und das zu versteuernde Jahreseinkommen finden Sie in übrigens in Ihrem Steuerbescheid.

4. Muss ich bei einer Scheidung oder nach einer Erbschaft den Hausverkauf versteuern?

Bei einer Scheidung oder nach einer Immobilienerbschaft müssen ebenfalls Spekulationssteuern gezahlt werden, wenn der Gewinn aus dem Verkauf die Summe von 600 Euro übersteigt und die Immobilien-Spekulationsfrist von zehn Jahren noch nicht vorbei ist. Erben übernehmen die Spekulationsfrist des Verstorbenen. Allerdings sind gerade in solchen Fällen oft schnelle Entscheidungen vonnöten, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

5. Verkaufen Sie jetzt mit Immopartner Ihr Haus!

Haben Sie sich alle Informationen zum Thema „Immobilie steuerfrei verkaufen“ durchgelesen und können Sie trotzdem nicht mehr länger mit dem Hausverkauf warten? Oder haben Sie bereits zehn Jahre ausgeharrt und brauchen Sie jetzt kompetente Unterstützung beim Hausverkauf? Dann beauftragen Sie Immopartner jetzt mit dem Verkaufsprozess. Sie profitieren unter anderem von

Gerne können Sie auch einen Termin in unserer Immobiliensprechstunde vereinbaren, um mehr zum Verkaufsablauf mit uns zu erfahren.

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Für den Verkauf eines Hauses gibt es viele mögliche Gründe – und jeder davon hat einen anderen Einfluss auf den Ablauf.

Wer ein Haus erbt, muss schnell entscheiden, was damit geschehen soll, entsprechend handeln – und dabei zahlreichen Fallstricken ausweichen.

Bei einer Scheidung oder Trennung geht es oft auch um das gemeinsam gekaufte Haus – eine emotionale und finanzielle Zusatzbelastung für alle.

Nur wenige denken beim Hauskauf in jungen Jahren an die Zukunft der Immobilie – und stehen später im Alter vor vielen Herausforderungen.
Darum sind wir beim Verkauf Ihr Ansprechpartner

Sie suchen einen mehrfach ausgezeichneten Partner mit vielen Referenzen für Ihren Hausverkauf?
Wir haben nicht nur diese, sondern auch zahlreiche vorgemerkte Kaufinteressenten.

Anhand unserer Referenzobjekte erhalten Sie einen guten Eindruck von der Vielfalt der Häuser, die wir bereits erfolgreich verkauft haben.

Kundenstimmen

Google Bewertung vom 05.10.2024

Stefan Sagraloff und sein Team leben Wohnimmobilien. Käufer wie Verkäufer werden rund um die Immobilie kompetent beraten. Bestmögliche Erlöse erzielt und durchgesetzt. Seriosität und Kompetenz stehen bei Immopartner stets im Vordergrund.

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5/5
Rüdiger Ramke

Google Bewertung vom 03.10.2024

Service und Support waren immer freundlich und professionell, vielen Dank!

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5/5
Michael Prieto

Google Bewertung vom 16.09.2024

Ganz großes Lob und Dankeschön an meine Ansprechpartnerin Frau Job für ihre zuverlässige und engagierte Vermittlung meiner ersten eigenen Wohnung. Sie war für mich jederzeit erreichbar und flexibel was die Terminvereinbarung und offene Fragen angeht.
Ich habe mich durch ihre super höfliche Art und kompetente Arbeitsweise sehr gut betreut gefühlt.
Weiter so!

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5/5
Giulia Slawinski

Google Bewertung vom 17.09.2024

Ich habe den kostenlosen Informationsservice zu Bodenrichtwerten genutzt. Danke dafür!

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5/5
Jochen Gierling

Google Bewertung vom 15.08.2024

Frau Melanie Patricia Babel war meine Ansprechpartnerin für ein Objekt in Erlangen und ich war von Anfang an positiv beeindruckt von ihrer Professionalität und ihrem informativen Ansatz. Die Terminabstimmung war flexibel und unkompliziert, und Frau Babel war sowohl vor als auch nach dem Termin jederzeit gut erreichbar. Sie war stets bemüht, mir alle benötigten Informationen bestmöglich zur Verfügung zu stellen. Beim Besichtigungstermin selbst war sie ebenfalls sehr professionell und gründlich.
Obwohl es aufgrund verschiedener anderer Überlegungen bei diesem Objekt nicht zu einem Geschäftsabschluss gekommen ist, freue ich mich bereits darauf, weitere Objekte aus dem Portfolio von Frau Babel und von Immopartner kennenzulernen.
Die Zusammenarbeit mit Frau Babel kann ich wärmstens empfehlen.

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5/5
Birgit Weißenberger

Google Bewertung vom 10.08.2024

Von der Erstellung eines aussagekräftigen Exposés bis zur Mietvertragsunterzeichnung fühlten wir uns bei der Immopartner – Mitarbeiterin Frau Babel sehr gut betreut. Zuverlässig, kompetent und trotz aller Professionalität mit persönlicher Note vermittelte sie die passenden Mieter. Danke!

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5/5
Marion Schade
Tipps für Privatverkäufer

Was immer Sie rund um den Verkauf Ihrer Immobilie wissen möchten – wir begleiten Sie Schritt für Schritt dabei.

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IMMOPARTNER Stefan Sagraloff e. K.
Färberstr. 5 (Hefnersplatz)   ·   90402 Nürnberg   ·    Tel.: (0911) 47 77 60 13 ·   Fax: (0911) 47 77 60 14   ·   E-Mail an uns »

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